Land setzt Erkenntnis des Höchstgerichts zu Ludesch um

Politik / 14.10.2025 • 15:26 Uhr
Die geplante Betriebserweiterung von Rauch und Ball führte zu einer Volksabstimmung. Die Ludescher waren dagegen. VN
Die geplante Betriebserweiterung von Rauch und Ball führte zu einer Volksabstimmung. Die Ludescher waren dagegen, der VfGH danach gegen das Ergebnis und die Widmungen. VN/Lerch

Grundstücke in Bludesch und Ludesch, auf denen bereits Betriebe stehen, werden aus der Landesgrünzone genommen.

Bregenz Auf dem Papier zwar Landesgrünzone, in der Realität längst Betriebsgebiet. Solche Areale gibt es in Vorarlberg. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hält allerdings wenig davon, wie er in Ludesch beim Dosenhersteller Ball feststellte. Die Landesregierung sagte bereits zu, darauf reagieren zu wollen, und tut dies nun. In der Regierungssitzung beschloss sie Umwidmungen in Ludesch, Nüziders und Bludesch.

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Im Zuge der Entscheidung über die Volksabstimmung zur Betriebserweiterung der Firma Rauch in Ludesch sahen sich die Richterinnen und Richter am VfGH auch die Widmungen an und stellten fest: Betriebsgebäude auf Grundstücken der Landesgrünzone, das geht nicht. Bisher war es im Land möglich, Sonderwidmungen zu vergeben. Ein Grundstück, auf dem die Firma Ball einen Teil des Unternehmens baute, blieb in der Landesgrünzone und wurde zuvor als “Freifläche Sondergebiet – Erweiterung des Betriebes auf KG Nüziders Parz. Nr. 2339/3” gewidmet. Diese Widmung hob der VfGH auf. Jetzt beschloss die Landesregierung auf Antrag der Gemeinden, dass diese 5,6 Hektar (5,3 in Ludesch und 0,3 in Nüziders) als “Baufläche – Betriebsgebiet” umgewidmet werden können.

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Selbiges tut sie in Bludesch, auf einem Grundstück, auf dem das Transportunternehmen Vögel arbeitet. Die Widmung “Freifläche Sondergebiet – Betriebserweiterung” wird auf Antrag der Gemeinde Bludesch in “Baufläche – Betriebsgebiet” geändert. Der VfGH hat sich diese Widmung zwar nicht angesehen, allerdings könnte man sie als gesetzwidrig ansehen, begründet die Landesregierung den Schritt. Alle betroffenen Flächen werden zudem aus der Grünzone Walgau entnommen.