Weniger Wohnungen, höhere Preise: Land sieht viele Probleme durch Mietpaket

Politik / 14.10.2025 • 10:46 Uhr
Mieten wird wieder teurer. Vor allem Mietern in Altbauen steht eine kräftige Mietpreiserhöhung bevor. APA
Die Reformpläne sollen den Preisanstieg bei freien Mieten dämpfen. APA/Manhart

In der Begutachtungsphase haben die Pläne viel Kritik auf sich gezogen. Manchen gehen die Maßnahmen auch nicht weit genug.

Bregenz Die Bundesregierung spricht zwar von der „größten Mietrechtsreform seit 2006“; auf Gegenliebe stößt das geplante Mietpaket allerdings nicht überall. In der Begutachtung ist der Entwurf auf viel Kritik gestoßen, unter anderem von der Vorarlberger Landesregierung. Die für Gesetzgebung zuständige Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) befürchtet sogar, dass sich die aktuelle Situation verschlimmern könnte. Die Pläne riskierten, „das Gegenteil des Gewollten“ zu erreichen: „Weniger Mietwohnungen, höhere Preise und eine Verschärfung der Wohnungsknappheit.“

Kürzere Befristung und Bremse

Im Mietpreis- und Wohnpaket geht es neben der Wertsicherung von Mietverträgen vor allem um eine Preisbremse bei den freien Mieten. Wenn die Inflation zwischen zwei Jahren mehr als drei Prozent beträgt, darf der über drei Prozent hinausgehende Teil der Inflation nur zur Hälfte an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Zudem dürfen Mietverträge mindestens fünf statt wie bisher drei Jahre befristet sein.

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40 Stellungnahmen sind eingegangen, viele davon sind kritisch. Schöbi-Fink warnt zum Beispiel: “Es ist zu befürchten, dass die geplanten Maßnahmen dazu führen, dass die Vermietung für Immobilieneigentümer unattraktiver wird, was in weiterer Folge eine Verknappung des Mietwohnungsangebots und eine zusätzliche Verschärfung der bereits jetzt angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt bedeuten könnte.” Zudem würden geplante Neubauprojekte oder Sanierungen aus Sicht potenzieller Investoren unattraktiver.

Weniger Wohnungen, höhere Preise: Land sieht viele Probleme durch Mietpaket
Barbara Schöbi-Fink äußert Bedenken.VN/Paulitsch

Auch die Vorarlberger Eigentümervereinigung hat mit der geplanten Gesetzesänderung keine Freude. Präsident Markus Hagen bemängelt, dass eine im Ministerrat vereinbarte Ausnahme für kleine Vermieterinnen und Vermieter im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt wird. Vorgesehen ist nämlich, dass die Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre verlängert wird, sofern der Vermieter ein Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist. Dieses definiere aber den kleinen Vermieter nicht. Auch die Rechtsprechung biete dazu keine gesicherten Antworten. „Es fehlt eine Legaldefinition des ‚kleinen Vermieters‘, die unbedingt in das Gesetz aufgenommen werden muss“, sagt Hagen. 

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Er ergänzt: “Die derzeitige Formulierung schafft eine kaum lösbare Unsicherheit, gepaart mit den strengsten Folgen eines unbefristeten Mietverhältnisses bei falscher Einordnung des Vermieters als ‚kleiner Vermieter.‘” Dies gleiche einem “rechtlichen Russischen Rouletette.” Auch die Landesregierung sieht in dieser Frage dringenden Handlungsbedarf.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hatte Mitte September erklärt, dass es bei der Mindestbefristung eine Ausnahme für kleine, private Vermieter gebe. Das seien all jene, die weniger als fünf Wohnungen vermieten.

Weniger Wohnungen, höhere Preise: Land sieht viele Probleme durch Mietpaket
Dem ÖGB-Präsidenten Wolfgang Katzian gehen manche Änderungen nicht weit genug. APA/Hochmuth

Auch von anderer Seite kommt Gegenwind. Die Wirtschaftskammer spricht von Symptombekämpfung, die sich nur auf Konsumenten positiver auswirke. Die Industriellenvereinigung warnt ebenfalls vor negativen Folgen.

Dem Gewerkschaftsbund gehen manche Änderungen wiederum nicht weit genug, etwa die Preisbremse bei freien Mieten. Selbst bei den aktuell hohen Inflationsraten führe sie ab nächstem Jahr kaum zu merklichen Entlastungen, schreibt Präsident Wolfgang Katzian. Aus seiner Sicht wäre es sinnvoller, auch die Erhöhungen im ungeregelten Bereich 2026 mit maximal einem Prozent und 2027 mit zwei Prozent zu begrenzen. “Zumal die Mieten im freien Mietsegment ohnehin weitaus höher als im geregelten Bereich sind.”