Wirtschaftsbund: Berufungsverhandlung verschoben

Politik / 14.10.2025 • 13:32 Uhr
Die Wirtschaftsbundaffäre sorgte für Aufsehen. Ein Aspekt davon ist die Steuercausa.  VN/Lerch
Die Affäre um den ÖVP-Wirtschaftsbund ist noch nicht vorbei.  VN/Lerch

Die Causa ist für die erstinstanzlich Verurteilten weiterhin nicht ausgestanden.

Innsbruck, Schwarzach Eigentlich wäre die Sache für Karlheinz Rüdisser, Hans Peter Metzler, Jürgen Kessler und Walter Natter bald erledigt gewesen. Am 22. Oktober war der Berufungsverhandlung ihres Prozesses angesetzt. Das hätte wohl der letzte Auftritt vor Gericht sein können. Doch daraus wird nichts. Der Berufungsprozess wird aufs kommende Jahr verschoben.

Wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck auf VN-Anfrage mitteilt, ist die Verhandlung erst am 21. Jänner 2026 geplant. “Die Verhandlung musste aufgrund von nicht vorhersehbaren internen Umständen verlegt werden”, begründete sie. Damit warten die Verantwortlichen weiter auf das juristische Ende der Affäre um den Vorarlberger ÖVP-Wirtschaftsbund.

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Am 4. März standen die vier ehemaligen Wirtschaftsbundfunktionäre und -angestellte vor dem Feldkircher Landesgericht. Sie wurden erstinstanzlich schuldig gesprochen. Der Richter sah den Anklagepunkt der Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung als erfüllt an. Die Angeklagten wurden zu Geldstrafen in Höhe von 27.500 Euro (Rüdisser), 15.000 Euro (Metzler), 13.500 (Kessler) und 10.000 Euro (Natter) verurteilt. Jeweils die Hälfte der Geldstrafen wurde bedingt auf drei Jahre ausgesprochen. Freigesprochen wurden die Angeklagten zum Vorwurf der Untreue. Gegen den Wirtschaftsbund wurde eine nicht rechtskräftige, auf drei Jahre bedingte Verbandsgeldbuße in Höhe von 4500 Euro verhängt.

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Die vier nicht rechtskräftig Verurteilten meldeten noch im Gerichtssaal Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab zunächst keine Erklärung ab, zog allerdings später nach: Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) berief gegen das Urteil. Sie fordert höhere Strafen. Wenn das Oberlandesgericht entscheidet, sind die Urteile in der Regel rechtskräftig, allerdings kann in Ausnahmen noch eine weitere Instanz eingeschaltet werden.

Erledigt hat sich hingegen das Verfahren um absichtliche Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft hat die Untersuchungen im April eingestellt. Offen ist noch eine Beschwerde des Wirtschaftsbundes, in der es um Teile der Steuernachzahlung geht.

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