Termin steht fest: Tschann-Prozess vor Wiederholung?

Politik / 15.10.2025 • 16:11 Uhr
Richter Alexander Wehinger,
Tschann war im Dezember am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden. VN/Hartinger

Oberster Gerichtshof verhandelt über das Urteil zum Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann öffentlich am 11. November.

Wien, Bludenz Hält das Urteil gegen den Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann (ÖVP)? Oder wird der Prozess wiederholt? Eine Entscheidung darüber steht möglicherweise schon kurz bevor. Die öffentliche Verhandlung am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien findet am 11. November statt, teilt ein Gerichtssprecher auf VN-Anfrage mit. Zuvor empfahl die Generalprokuratur, die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung von Tschann gegen seinen Schuldspruch vom Dezember 2024 Folge zu leisten. Der Bürgermeister wurde damals am Landesgericht Feldkirch wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung im Amt in erster Instanz zu einer bedingten Haftstrafe von elf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 51.000 Euro verurteilt. Auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Ihr war die Strafe zu gering. Nun befindet sich die Causa beim OGH.

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Die Generalprokuratur gelangte in ihrer Überprüfung zur Einschätzung, dass ein Formalfehler im Urteil vorliege. Laut ORF hat das Landesgericht demnach nicht explizit festgestellt, welche konkrete Befugnis Tschann missbraucht haben soll. Der Bürgermeister war im Dezember von einem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden. Wie die VN berichteten, soll er einen Baubescheid unterschrieben haben, obwohl nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren. So soll etwa ein Gutachten zum Ortsbild nicht berücksichtigt worden sein. Ebenso habe er ein Schreiben mit Falschinformation an den Volksanwalt unterzeichnet. Der Anwalt des ÖVP-Politikers legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein