Verbot von Hunde-Angriffstraining vor dem Höchstgericht: “Kompetenz ist fraglich”

Politik / 01.12.2025 • 13:01 Uhr
Verbot von Hunde-Angriffstraining vor dem Höchstgericht: "Kompetenz ist fraglich"
Angriffsverhalten und Beißtraining gegen Menschen sind derzeit untersagt. APA/Hochmuth

Gegner der Bestimmung haben laut Verfassungsexperte gute Chancen.

Schwarzach Es war ein tragischer Fall, der über Österreichs Grenzen hinaus für Entsetzen sorgte: 2023 wurde in Naarn in Oberösterreich eine Joggerin durch Hundebisse so schwer verletzt, dass sie ums Leben kam. Daraufhin rückte das Schutzhundetraining in den Fokus. Denn ein beteiligter American Staffordshire Terrier soll ein solches durchlaufen haben. Plötzlich stand die Ausbildung im Verdacht, Angriffsverhalten gegenüber Menschen zu fördern.

Dieser Vorfall war der Auslöser für strengere Regeln unter der vorherigen türkis-grünen Bundesregierung. Schließlich, zu Beginn dieses Jahres, legte der frühere zuständige Minister Johannes Rauch (Grüne) mit einer Verordnung nach: Damit gilt überhaupt ein weitgehendes Verbot des privaten Beiß- und Angriffstrainings von Hunden. Diese Bestimmung liegt aktuell vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Auch die Landesregierung hat Probleme damit: Es steht die Frage im Raum, ob der Bund seine Kompetenzen überschritten hat. Verfassungsjurist Peter Bußjäger zufolge könnte das durchaus der Fall sein.

Ausnahmen für Diensthunde des Bundes

Die Verordnung verbietet die Schutzhundeausbildung oder ähnliche Methoden und sportliche Aktivitäten, die ein gegen Menschen oder von ihnen getragene Gegenstände gerichtetes Angriffsverhalten oder Beißtraining beinhalten. Ausnahmen gibt es für Diensthunde des Bundes. Tierschutzorganisationen und Tierschutzombudspersonen begrüßten das Verbot. “Derartige Ausbildungsmethoden widersprechen den Grundsätzen einer modernen Ausbildung für privat gehaltene Hunde, stellen für die Tiere einen Stressfaktor dar und sind entschieden abzulehnen”, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der Ombudsleute.

Verbot von Hunde-Angriffstraining vor dem Höchstgericht: "Kompetenz ist fraglich"
Trauer in Naarn 2023: Der Todesfall sorgte für Entsetzen. APA/TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR

Komplett anders sieht das der Österreichische Kynologenverband (ÖKV), der Dachverband von über 100 Hundevereinen. Dieser hat die Regelung im Juni vor dem Höchstgericht angefochten. Präsident Philipp Ita ist optimistisch, dass der VfGH im Sinne des ÖKV entscheidet. “Die Verordnung ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch verfassungswidrig, da sie eindeutig in die Kompetenzen der Bundesländer eingreift”, sagt er zu den VN.

ÖKV-Sprecher Philipp Ita sieht die Pläne kritisch. Vieles sei nicht zu Ende gedacht worden.  Kadlec
Phlipp Ita ist Präsident des Österreichischen Kynologenverbands ÖKV.  Kadlec

Was die inhaltliche Komponente angeht, verweist Ita auf die internationale Gebrauchshundeprüfung IGP, die auch den Abschnitt “Schutzdienst” enthält und somit in dieser Form seit heuer nicht mehr in Österreich angeboten werden kann. Vor jedem Schritt werde der Hund einer Wesensprüfung unterzogen, sagt Ita. “Es handelt sich auch um eine Auslese für die Zucht. Das ist uns in Österreich genommen worden.” Viele Hundesportlerinnen und -sportler würden nun in Nachbarländer fahren, um dort die Prüfung zu absolvieren. Der ÖKV-Präsident ergänzt: “Seit 2004 haben rund 31.000 Hunde diese Ausbildung durchlaufen. Kein einziger ist auffällig geworden.” Jenes Tier, das wegen des Todesfalls in Oberösterreich im Fokus stand, sei schon in der Vorprüfung ausgeschieden.

Verbot von Hunde-Angriffstraining vor dem Höchstgericht: "Kompetenz ist fraglich"
Verfassungsrechtler Peter Bußjäger erklärt, dass der Bund lediglich für Tierschutz zuständig ist.

Auch Vorarlberg äußert Kritik an der Kompetenzfrage. Die Landespressestelle verweist darauf, dass der VfGH die Länder um Stellungnahmen gebeten hat. Laut Landesregierung betreffen die strittigen Punkte Regelungen über das Halten und Führen von Hunden zum Schutz des Menschen vor Tieren, die ihrer Ansicht nach in der örtlichen Sicherheitspolizei unterliegen. Daher seien die Länder zuständig und die Verordnungsbestimmungen gesetzeswidrig.

Rechtsexperte Bußjäger zufolge haben die Gegner des Verbots gute Karten: “Die Kompetenz ist tatsächlich fraglich. Denn der Bund ist nur für den Tierschutz zuständig.” Dabei gehe es um die artgerechte Haltung oder Eingriffe an Tieren, etwa die landwirtschaftliche Nutzung. Zu den fraglichen Bestimmungen in der Verordnung sagt er: “Es würde mich wundern, wenn das ohne Weiteres als Tierschutz durchgehen würde.”

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