Politik darf Aufträge freihändiger vergeben

Vergabegesetz setzt Schwellen für Vergaben hinauf und zurrt sie fest.
Bregenz, Wien Die Landesregierung vergibt viele Aufträge. Ob aktuell beim Großprojekt Stadttunnel in Feldkirch oder irgendwann für Rhesi – eventuell sogar in ferner Zukunft für eine Bodenseeschnellstraße. Ob Planungsarbeiten, Aushubtätigkeiten, Elektroinstallationen oder klassisches Straßenteeren, jeder Auftrag muss vergeben werden. Die Art der Vergabe richtet sich nach der Auftragssumme. Kleine Aufträge kann das Land direkt an ein Unternehmen vergeben. Große Aufträge müssen europaweit ausgeschrieben werden. Die Grenzwerte werden einerseits europaweit festgelegt, andererseits aber auch in der Schwellenwertverordnung des Bundes. Bisher musste diese Verordnung jedes Jahr erneuert werden. Nun möchte die Bundesregierung diese Werte gesetzlich festschreiben – zur Freude des Landes und der Wirtschaftskammer.
Die aktuelle Verordnung gilt noch bis Ende März 2026. Dann müsste sie erneuert werden. “Es war jedes Jahr eine Spitz-auf-Knopf-Geschichte, im Dezember war oft nicht klar, wie die Schwellenwerte im kommenden Jahr aussehen”, berichtet Vergaberechtsexperte Arnold Autengruber von der Universität Innsbruck. “Für Auftraggeber war das immer ein relativ hoher Unsicherheitsfaktor.” Das ändert sich nun. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner ist überzeugt: “Gerade in der Konjunkturkrise ist das eine gute Antwort, um Regionalität zu stärken. Land und Gemeinden bemühen sich stets, die regionale Wirtschaft zu berücksichtigen. Mit den höheren Schwellenwerten fällt dies leichter.” Die jährliche Diskussion sei mühsam gewesen.

Die Schwellenwerte variieren je nach Auftragsart und Vergabeverfahren. Dienst- und Lieferleistungen können bis zu 143.000 Euro direkt vergeben werden, bei Bauleistungen steigt die Grenze auf 200.000 Euro. Zudem wird eine weitere Schwelle bei zwei Millionen Euro eingezogen. Unter dieser Schwelle sind ebenfalls einfachere Verfahren möglich. Die Vorarlberger Landesregierung habe sich für diesen Schritt eingesetzt, sagt Wallner. Vor allem auch dafür, dass die Berichtspflicht für Direktvergaben bis 50.000 Euro fällt.

Die höheren Schwellenwerte bringen allerdings nicht nur Vorteile. “Bei Direktvergaben ist der Rechtsschutz massiv ausgedünnt”, betont Experte Autengruber. Ein Unternehmen kann dabei zwar die Nichtigkeit der Verträge und allenfalls Schadenersatz erwirken, es kann sich aber nicht mehr rechtlich in ein Vergabeverfahren hineinreklamieren. Autengruber fährt fort: “Unternehmen sind schon auch daran interessiert, dass Verfahren möglichst fair und transparent ablaufen.” Auch den fehlenden Wettbewerbsgedanken könnten Unternehmen kritisch betrachten, sagt Autengruber.
Die Wirtschaftskammer sieht Transparenz gegeben. Zwar fällt die Berichtspflicht für Vergaben unter 50.000 Euro. Bei Vergaben, die darüber liegen, müssen öffentliche Auftraggeber zumindest drei Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte einholen – außer, es sprechen sachliche Gründe dagegen. Diese Angebote seien zu dokumentieren, heißt es aus der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Dass die Schwellenwerte angehoben und gesetzlich festgeschrieben werden, sei eine langjährige Forderung der Kammer. “Diese Maßnahme stärkt die regionale Wirtschaft”, wirbt die Kammer für das neue Gesetz. Es soll kommende Woche im Nationalrat und eine Woche später im Bundesrat beschlossen werden, damit es im März in Kraft tritt.