Entscheidungstag in der Wirtschaftsbund-Causa

Politik / HEUTE • 12:53 Uhr
Entscheidungstag in der Wirtschaftsbund-Causa
Für Karlheinz Rüdisser, Hans Peter Metzler, Jürgen Kessler und Walter Natter könnte die Affäre rund um den Wirtschaftsbund am Mittwoch ein Ende finden. Klaus Hartinger

Am OLG Innsbruck steht am Mittwoch die Berufungsverhandlung in der Wirtschaftsbund-Causa an. Angeklagte und WKStA bekämpfen das erstinstanzliche Urteil.

Innsbruck Am Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck fällt am Mittwoch voraussichtlich die juristische Entscheidung in der Causa rund um den Vorarlberger ÖVP-Wirtschaftsbund. Auf dem Programm steht die Berufungsverhandlung in einem Verfahren, das bereits seit Jahren für politische und rechtliche Diskussionen sorgt. Ursprünglich hätte die Verhandlung bereits am 22. Oktober stattfinden sollen, wurde jedoch laut OLG-Sprecherin aufgrund “nicht vorhersehbarer interner Umstände” kurzfristig vertagt. Nun kommt es zur entscheidenden Auseinandersetzung.

Angeklagte und WKStA legten Berufung ein

Der frühere Vorarlberger Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) sowie die ehemaligen Wirtschaftsbund-Führungskräfte Hans Peter Metzler, Jürgen Kessler und Walter Natter waren im vergangenen März erstinstanzlich schuldig gesprochen worden. Das Gericht verhängte Geldstrafen wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung beziehungsweise Vorteilszuwendung zur Beeinflussung. Rüdisser wurde zu einer Geldstrafe von 27.500 Euro verurteilt, Metzler zu 15.000 Euro, Kessler zu 13.500 Euro und Natter zu 10.000 Euro, wie die VN berichteten. Jeweils die Hälfte der Strafen wurde bedingt auf drei Jahre ausgesprochen.

Vom Vorwurf der Untreue wurden alle vier Angeklagten freigesprochen. Gegen den Vorarlberger Wirtschaftsbund selbst verhängte das Gericht zudem eine – noch nicht rechtskräftige – Verbandsgeldbuße in Höhe von 4500 Euro, ebenfalls bedingt auf drei Jahre. Bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung meldeten alle Angeklagten im Gerichtssaal Berufung an und forderten vollumfängliche Freisprüche.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legte Berufung ein – allerdings mit gegenteiliger Stoßrichtung. Sie hält die verhängten Strafen für zu niedrig und fordert eine strengere Sanktionierung.

Die Vorwürfe

Konkret ging es in dem Verfahren um die Bezahlung mehrerer Weihnachtsessen für Landesbedienstete in den Jahren 2013, 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie um ein Abschiedsessen anlässlich Rüdissers Ausscheidens aus der Politik im Jahr 2019. An den Veranstaltungen nahmen jeweils zwischen 30 und 35 Personen teil, der Gesamtwert belief sich auf 12.980 Euro. Die Einladungen zu den Weihnachtsessen gingen von Rüdisser aus, die Rechnungen wurden jedoch vom Wirtschaftsbund beglichen.

Nach Ansicht der WKStA stellte dies einen ungebührlichen Vorteil dar. Rüdisser habe sich dadurch in seiner Funktion als Amtsträger beeinflussen lassen, so der Vorwurf der Anklagebehörde.

Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung allerdings, dass er bei keinem der Angeklagten Vorsatz erkannt habe – weder bei der Vorteilsannahme noch bei der Vorteilszuwendung zur Beeinflussung. “Ich glaube nicht, dass Sie irgendetwas falsch gemacht haben”, sagte er wörtlich zu Rüdisser. Entscheidend sei jedoch nicht die subjektive Absicht gewesen: Durch die Finanzierung der Essen für Rüdisser und dessen Mitarbeitende sei objektiv ein Abhängigkeitsverhältnis entstanden, womit der Straftatbestand erfüllt sei.