Parteien hielten sich an die eigene Wahlkampfkosten-Grenze

Landesrechnungshof stellt geringfügige Verstöße fest und empfiehlt Änderungen im Gesetz, um besser kontrollieren zu können.
Bregenz Während in Politik und Wirtschaft über Bürokratieabbau diskutiert wird, haben sich die Parteien selbst eine ordentliche Dosis Bürokratie verordnet. Nach der Wirtschaftsbund-Affäre verabschiedeten sie das österreichweit strengste Parteienförderungsgesetz sowie eine umfassende Wahlkampfregulierung. Nach der erstmaligen Anwendung zeigt sich: Es braucht Anpassungen. Der Landesrechnungshof schlägt Änderungen vor, die Politik signalisiert Gesprächsbereitschaft. Denn das Regelwerk ist kompliziert und lässt viele Fragen offen. Trotz aller Schwierigkeiten: Für die Landtagswahl 2024 stellt der Landesrechnungshof den fünf Parteien ein gutes Zeugnis aus.
Die Parteien waren mit dem neuen Gesetz streng mit sich selbst: Wahlkampfkostenobergrenze, Begrenzung der Wahlplakate und des Wahlkampfzeitraums. Außerdem verdonnerten sie sich zu umfassender Transparenz. In einem Wahlwerbebericht müssen die Parteien Ausgaben und Plakatanzahl veröffentlichen. Dies taten sie bereits im Frühjahr des Vorjahres (die VN berichteten). Auch Teil des Gesetzes: Der Rechnungshof muss diese Berichte prüfen. Am Freitag legte er sein Ergebnis vor. Das Fazit: Alle Parteien haben ihre Wahlkampfkosten weitgehend offengelegt. Lediglich rund 40.000 Euro fehlen in der Aufstellung – bei Gesamtausgaben von 2,36 Millionen Euro. Diese Differenz sei auf nachvollziehbare Ungenauigkeiten und Versehen zurückzuführen, erklärt Landesrechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr. Auch mit den korrigierten Angaben sei die gesetzlich vorgegebene Wahlkampfkostenobergrenze eingehalten worden, betont sie.

Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass maximal 300 Plakatstandorte erlaubt sind. Laut Rechnungshof fehlten in einigen Berichten Standorte – ohne rechtliche Folgen. “Falsche oder unvollständige Angaben bei den Plakaten bleiben folgenlos. Nur bei Überschreitung der Höchstgrenze drohen Konsequenzen – wobei es auch hier eine Toleranzgrenze gibt, die schwer kontrollierbar ist”, erklärt die Direktorin. Die Kontrolle liege bei den Bezirkshauptmannschaften, sei aber kaum durchführbar. Dieser Punkt müsse bei einer etwaigen Gesetzesänderung berücksichtigt werden.
Hinweise an LPTS betreffend ÖVP
- Wahlwerbungsaufwendungen der Gemeindeorganisationen und Wahlwerber nicht in gesetzlich gefordertem Detailgrad in Wahlwerbungsbericht ausgewiesen
- Zusätzlicher Personalaufwand der Landesorganisation um € 383 in Wahlwerbungsbericht zu niedrig dargestellt
- Aufwendungen des Wirtschaftsbunds in Höhe von € 3087 nicht in Wahlwerbungsbericht enthalten
- Aufwendungen eines Funktionärs und eines Kandidaten der Partei in Höhe von insgesamt € 1066 sowie zweier Wahlwerber in geringfügigem Ausmaß nicht in Wahlwerbungsbericht angeführt
- Anlage zu Partei und Umfeld fehlt
- Zeitliche Begrenzung durch zu frühe wahlspezifische Werbeeinschaltungen in Social Media in zumindest einem Fall nicht eingehalten
Hinweise an LPTS betreffend FPÖ
- Aufwendungen für wahlspezifische Werbeeinschaltungen im Internet in Höhe von € 9180 in Wahlwerbungsbericht nicht enthalten
- Aufwendungen für wahlspezifische Druckwerke in Höhe von € 682 wegen Anrechnung einer Gutschrift nicht in Wahlwerbungsbericht berücksichtigt
- Aufwendungen für Miete eines Busses zur Verwendung bei Landtagswahl in Höhe von € 1106 nicht in Wahlwerbungsbericht inkludiert
- Aufwendungen der Bundespartei in Höhe von € 600 sowie der nahestehenden Organisation Freiheitliche Arbeitnehmer Vorarlberg und eines Wahlwerbers in geringfügiger Höhe nicht in Wahlwerbungsbericht ausgewiesen
- In Anlage zu Partei und Umfeld fehlt Gemeindeorganisation Satteins
- Zeitliche Begrenzung durch zu frühe wahlspezifische Werbeeinschaltungen in Social Media, einer Online-Werbeplattform und einem Digitalmedium in zumindest elf Fällen nicht eingehalten
Das neue Gesetz legt auch fest, dass höchstens 300 Plakatstandorte festgelegt werden dürfen. Laut Rechnungshof hätten einige Standorte in den Wahlberichten gefehlt – was allerdings konsequenzlos bleibt. “Falsche oder unrichtige Angaben bei den Wahlplakaten ziehen keine Konsequenzen nach sich, nur die Überschreitung der Höchstgrenze. Und da gibt es noch eine Toleranz, was besonders schwer zu kontrollieren ist.” Die Kontrolle der Plakatzahl obliegt den Bezirkshauptmannschaften und sei kaum zu vollziehen, betont die Rechnungshof-Direktorin. Diesen Aspekt müsse man bei einer Gesetzesänderung jedenfalls beachten.
Hinweise an LPTS betreffend die Grünen
- Aufwendungen für Wahlplakate in Höhe von € 1000 wegen Anrechnung einer Gutschrift nicht in Wahlwerbungsbericht enthalten
- Aufwendungen für wahlspezifische Werbeeinschaltungen in Regionalzeitungen in Höhe von € 1742 und in Social Media in Höhe von € 709 nicht in Wahlwerbungsbericht berücksichtigt
- Aufwendungen für einen Wahlwerber in Form von gespendeten Wahlwerbungsaufwendungen in Höhe von € 1000 nicht in Wahlwerbungsbericht dargestellt
- Aufwendungen der Teilorganisation Grüne Jugend Vorarlberg in Höhe von € 309, der Gemeindeorganisation Altach in Höhe von € 1316 und eines Wahlwerbers in geringfügigem Ausmaß nicht in Wahlwerbungsbericht ausgewiesen
- In Anlage zu Partei und Umfeld fehlen Gemeindeorganisation Röthis und nahestehende Organisation Grüne Wirtschaft
- Zeitliche Begrenzung durch zu frühe wahlspezifische Werbeeinschaltungen in Printmedien und Social Media in zumindest 14 Fällen nicht eingehalten
Hinweise an LPTS betreffend SPÖ
- Aufwendungen für wahlspezifische Fotoshootings in Höhe von € 5040 nicht in Wahlwerbungsbericht enthalten
- Aufwendungen für wahlspezifische Werbeeinschaltungen in Regionalzeitungen in Höhe von € 2318 nicht in Wahlwerbungsbericht berücksichtigt
- Aufwendungen für Werbesticker zur Anbringung auf Wahlkampfgeschenken in Höhe von € 121 nicht in Wahlwerbungsbericht erfasst
- Aufwendungen für Wahlveranstaltungen wegen Übertragungsfehlern in Wahlwerbungsbericht geringfügig zu niedrig dargestellt
- Aufwendungen der Gemeindeorganisationen Schlins und Hohenems in Höhe von insgesamt € 138 sowie eines Funktionärs in Höhe von € 120 nicht in Wahlwerbungsbericht ausgewiesen
- Zeitliche Begrenzung durch zu frühe wahlspezifische Werbeeinschaltungen in Printmedien und Social Media in zumindest drei Fällen nicht eingehalten
Hinweise an LPTS betreffend Neos
- Aufwendungen für zusätzliches Personal der Landesorganisation in Höhe von € 1251 nicht in Wahlwerbungsbericht berücksichtigt
- Aufwendungen der Bundespartei in Höhe von € 7947 nicht in Wahlwerbungsbericht enthalten
- Aufwendungen der Bundespartei in Höhe von € 32.945 der Landesorganisation zugeordnet
Insgesamt richtete der Landesrechnungshof 27 Hinweise an den Landesparteientransparenzsenat – drei betrafen die Neos, die übrigen Parteien je sechs. Es handelte sich um kleinere Verstöße. Nun entscheidet der Senat, ob Teile der Parteienförderung zurückgezahlt werden müssen. Dies hat er heuer bereits einmal getan, als es um Sanktionen wegen Verstößen gegen die Rechenschaftspflichten nach dem Parteientransparenzgesetz ging. Die damaligen Entscheidungen stießen nicht überall auf Verständnis. Eggler-Bargehr möchte sie nicht kommentieren: “Es steht uns nicht zu. Wir waren über manche Erkenntnisse erstaunt, mehr möchte ich dazu nicht sagen.” Mit Blick auf die Politik hofft sie, dass geplante Gesetzesänderungen nicht zu einer Aufweichung der Regeln führen. “Aber davon gehe ich nicht aus. Wir haben Signale erhalten, dass die Politik die strengen Vorgaben grundsätzlich beibehalten will”, betont die Direktorin des Landesrechnungshofs.