Haft in der Heimat soll ausgebaut werden

Politik / 25.01.2026 • 11:29 Uhr
Haft in der Heimat soll ausgebaut werden
Häftlinge sollen auch während ihrer Haft verstärkt ins Ausland in ihre Heimat überstellt werden. VN

Regierung nutzt Überstellungen, um heimische Gefängnisse zu entlasten.

Wien 2025 kam es zur bislang höchsten Zahl an Rückreisen und Rückführungen innerhalb eines Jahres. Insgesamt verließen 14.156 Personen Österreich, davon hatten rund 4000 zuvor einen Asylantrag gestellt. In 48 Prozent der Fälle erfolgte die Ausreise zwangsweise, fast die Hälfte dieser Personen war straffällig. Unter dem Stichwort “Haft in der Heimat” will die schwarz-rot-pinke Bundesregierung die Überstellung von Strafgefangenen in den Vollzug ihrer Herkunftsstaaten ausbauen.

Ziel sei es, österreichische Haftanstalten zu entlasten und die Resozialisierung im sozialen Umfeld des Herkunftslandes zu verbessern, teilte das Justizministerium auf VN-Anfrage mit. Doch wie häufig wird diese Maßnahme bereits genutzt? Eine Sprecherin des Justizministeriums liefert die Zahlen des Vorjahres: Ein Großteil der Ersuchen und Überstellungen betrifft das EU- bzw. europäische Ausland. 2025 wurden 208 Personen im Rahmen der weiteren Vollziehung im Herkunftsstaat überstellt. Darüber hinaus wurden 394 Personen aufgrund eines bestehenden Einreise- oder Aufenthaltsverbots aus dem Strafvollzug in ihre Herkunftsstaaten transferiert.

Die Kosten konnte das Justizministerium nicht pauschal beziffern. Sie seien “je nach individuellem Fall sehr unterschiedlich”. Aber: “In Summe überwiegen die ersparten Haftkosten jedoch den Aufwand der Außerlandesbringungen.”

Entscheidend für eine Überstellung ist nicht die Art des Delikts, sondern die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe. Voraussetzung ist, dass noch ausreichend Strafzeit für eine Übernahmeentscheidung im Ausland verbleibt und keine bedingte Entlassung in Österreich bevorsteht.

Neue Abkommen mit Kirgistan und Brasilien

Rechtsgrundlage sind ein EU-Rahmenbeschluss sowie das Europaratsübereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen samt Zusatzprotokoll. Bilaterale Abkommen bestehen zwar und werden verhandelt, Priorität hat jedoch ein multilateraler Ansatz, informiert das Justizministerium. Zuletzt traten unter anderem Brasilien und Kirgistan dem Übereinkommen bei. Das Verfahren ist komplex und erfordert eine enge Abstimmung zwischen nationalen und europäischen Behörden, etwa bei der Prüfung von Haftbedingungen und der Umsetzung neuer EU-Asyl- und Migrationsregelungen.

Knapp 1000 Syrer verließen Land

Auch unabhängig von straffälligen Personen will Innenminister Karner Abschiebungen verstärken. 2025 wurden vor allem slowakische und türkische Staatsangehörige abgeschoben. In über 3100 Fällen wurde Schubhaft verhängt, in knapp 2500 Fällen Asyl oder subsidiärer Schutz aberkannt, am häufigsten bei russischen Staatsangehörigen. 926 Syrer und 201 Afghanen verließen Österreich, wobei der Großteil der Syrer freiwillig, der Großteil der Afghanen zwangsweise ausreiste. Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sollen künftig nicht mehr die Ausnahme sein.

Eine deutliche Entlastung habe zudem der Stopp des Familiennachzugs Mitte des vergangenen Jahres gebracht. Zwischen Oktober und Dezember 2025 reisten 25 Personen über Familienzusammenführung ein, im Vergleich zu 3400 im gleichen Zeitraum 2023.