Wenn die Arbeit nicht zum Leben reicht: 17 Prozent der Sozialhilfebezieher sind “working poor”

Politik / HEUTE • 10:09 Uhr
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38 Prozent aller Bezieherinnen und Bezieher sind Kinder und Jugendliche. APA

Rund 5000 Personen erhalten im Monat eine Leistung aus der Sozialhilfe. 38 Prozent der Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher sind Kinder und Jugendliche.

Bregenz Auch im wohlhabenden Vorarlberg gibt es Menschen, die auf sie angewiesen sind. Im Durchschnitt sind das auch im Vorjahr über 5000 Personen pro Monat gewesen, die eine Leistung der Sozialhilfe bezogen haben. Dabei zeigt sich oft: Sie verfügen zwar über ein Einkommen. Doch dies alleine reicht nicht zum Überleben. In der Caritas-Beratungsstelle ist die Zahl der Fälle zwar zurückgegangen – allerdings musste den Menschen insgesamt stärker unter die Arme gegriffen werden.

Zunächst die Zahlen: Im April 2025 zählte Vorarlberg mit 5508 Personen in 2174 Haushalten den Höchstwert in der Sozialhilfe, am wenigsten waren es im Oktober mit 5050 Personen in 1959 Haushalten. Durchschnittlich erhält ein Sozialhilfebezieher zwischen 387 und 430 Euro pro Monat; bei einem Haushalt liegt der Durchschnittswert zwischen 1000 und 1100 Euro, je nach Monat. Die Hälfte aller Bezieherinnen und Bezieher sind sogenannte Aufstocker. Sie haben zwar ein Einkommen, die Sozialhilfe muss aber noch Geld zuschießen, damit es reicht. Jeder fünfte Sozialhilfebezieher erhält zu wenig Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, jeder sechste verdient zu wenig und zählt zu “working poor”. Bei acht Prozent reicht die Pension nicht aus.

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Christian Beiser leitet den Fachbereich Existenz und Wohnen bei der Caritas und hat täglich mit den Fällen zu tun. Er berichtet: “Unsere Wahrnehmung ist, dass armutsgefährdete Haushalte nach wie vor unverhältnismäßig stärker als andere Haushalte von den Krisenfolgen bzw. den unverändert hohen Lebensmittel- und Wohnkosten betroffen sind.” Die Teuerung betreffe alle Haushalte, aber einkommensarme deshalb stärker, weil sie weniger finanzielle Spielräume haben, fährt er fort.

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Seine Beratungsstelle verzeichnete einen Rückgang an Klientinnen und Klienten. Zwar sei die Jahresstatistik noch nicht fertig, aber so wie es aussieht, hat seine Fachstelle rund 3000 Menschen beraten und damit 15 Prozent weniger Haushalte erreicht als 2024. Damals war es allerdings der höchste Wert, seit es die Stelle gibt, erläutert Beiser. Außerdem ist ein Projekt, das sich spezieller Beratung in Energiefragen widmet, nicht im ersten, sondern erst im dritten Quartal angelaufen, was einen Teil des Rückgangs erkläre. Auffallend: Obwohl die Caritas weniger Menschen beraten hat, stiegen die Unterstützungsleistungen. So waren mehr Sachhilfen wie finanzielle Überbrückungshilfen und Einkaufsgutscheine notwendig. Die Gesamtausgaben für Hilfen waren ebenfalls höher, betont der Fachbereichsleiter.

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Auch viele Kinder im Land sind von Armut betroffen, zeigt die Jahresstatistik von 2024. Damals waren mehr als ein Drittel (insgesamt 38 Prozent) der Bezieherinnen und Bezieher unter 18 Jahre alt. Für das Vorjahr fehlt noch eine Gesamtstatistik, aber im Jahr 2024 gab Vorarlberg insgesamt 26 Millionen Euro aus.

Unter den vielen Sozialhilfebezieherinnen und -beziehern gibt es auch einige, denen die Sozialhilfe gekürzt werden muss. 2024 kam das in 727 Fällen vor, im Vorjahr in 834 Fällen. Fast alle Kürzungen sind wegen “mangels Einsatz Arbeitskraft” ausgesprochen worden, teilt eine Sprecherin von Soziallandesrätin Martina Rüscher auf VN-Anfrage mit, nämlich 757 Stück. Im Jahr 2024 betraf dies noch 645 Fälle. Das sind Personen, die arbeitsfähig sind und vom AMS eine Stelle zugewiesen bekommen, diese aber nicht annehmen, erläutert AMS-Geschäftsführer Bernhard Bereuter den VN. “Diese Fälle geben wir dann an die Behörden weiter.”

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Die Betroffenen sind mit Entscheidungen der Bezirkshauptmannschaften fast immer einverstanden. 23 Mal landete im Vorjahr ein Bescheid vor dem Landesverwaltungsgericht, berichtet Gerichtspräsident Nikolaus Brandtner. Elf davon sind noch nicht behandelt worden, neunmal wurde die Beschwerde abgelehnt und dreimal nicht behandelt, weil zum Beispiel der Beschwerdeführer nicht zur Verhandlung gekommen ist. In keinem einzigen Fall hat der Beschwerdeführer recht bekommen.

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