Land löst Disziplinarkommission für Lehrer auf

Zwölf Disziplinarverfahren gegen Lehrer im Vorjahr – zwei davon vor einer Kommission. Sie wird nun aufgelöst.
Bregenz Manchmal sind es Kleinigkeiten, manchmal gravierende Verfehlungen. Manchmal verstoßen Lehrerinnen und Lehrer gegen das Dienstrecht. Tritt dieser Fall ein, hängt das weitere Vorgehen vom Dienstverhältnis ab. Beamtete Lehrerinnen und Lehrer mussten bisher vor eine Disziplinarkommission. Bei Vertragslehrkräften entschied die Bildungsdirektion. Damit ist nun Schluss: Der Landtag beschloss kürzlich die Auflösung der Kommission – sehr zum Ärger der Personalvertretung.
In der Praxis kam die Kommission selten zum Einsatz. Im Vorjahr gab es in Vorarlberg zwölf Disziplinarverfahren: zehn gegen Vertragsbedienstete und zwei gegen pragmatisierte Lehrerinnen und Lehrer. In diesen beiden Fällen entschied eine Kommission. Dafür mussten eigens Mitglieder bestellt und ein Verfahrensanwalt nominiert werden. Künftig behandelt die Bildungsdirektion auch Verfahren gegen pragmatisierte Lehrerinnen und Lehrer direkt – so wie bereits jene gegen Vertragsbedienstete.
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Die Landesregierung begründet den Schritt mit dem Abbau von Ungleichbehandlungen. Zudem erreiche man ein zentrales Ziel: schnellere und effizientere Verwaltungsverfahren, erklärt ein Sprecher von Schullandesrätin Barbara Schöbi-Fink. In den Gesetzeserläuterungen heißt es außerdem, es werde zunehmend schwieriger, geeignetes Personal für die Kommission zu finden. “Andererseits besteht, nicht zuletzt wegen der aktuellen budgetären Erfordernisse, die Notwendigkeit von möglichst effizienten Verwaltungsstrukturen”, wird dort weiter ausgeführt.
Kritik der Gewerkschaft
Alexandra Loser, Vertreterin der Pflichtschullehrerinnen und -lehrer in der Gewerkschaft, zeigt dafür kein Verständnis. “Man wird sich nicht viel Geld ersparen. Es entstehen nur Kosten, wenn die Kommission tagt. Und das ist nicht oft. Mir ist schleierhaft, warum man die Kommission auflöst.” Unterschiedliche Verfahren für Lehrerinnen und Lehrer mit unterschiedlichen Dienstrechten seien sachlich nachvollziehbar. “Es gibt mehrere Unterschiede zwischen den zwei Gruppen.” Zudem werde jetzt die Personalvertretung geschwächt. Zwar sei sie auch in Verfahren der Bildungsdirektion eingebunden, in der Kommission habe sie jedoch direkt Mitglieder entsenden können.
Laut Bildungsdirektion sind “Verletzungen von professionellen und gesetzlich vorgeschriebenen Standards sowie ethischen Normen, die das schulische Umfeld und das Wohl der Schülerinnen und Schüler schützen sollen” die häufigsten Gründe für disziplinäre Maßnahmen. Dazu zählen unentschuldigtes Fernbleiben, die Missachtung von Weisungen sowie Verstöße gegen Verschwiegenheits- und Treuepflichten. Auch unsittliches oder aggressives Verhalten gegenüber der Schulleitung, Lehrkräften oder Schülerinnen und Schülern fällt darunter. Ebenso Verhaltensweisen, die geeignet sind, das vertraute und sichere Lernumfeld zu gefährden.
Senate auch aufgelöst
Eine weitere Neuerung betrifft beide Berufsgruppen: die Beschwerdemöglichkeit. Lehrerinnen und Lehrer können nach einer Entscheidung Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einlegen. Derzeit entscheidet dort noch ein Dreiersenat. Künftig verhandelt ein Einzelrichter. Auch das sieht Loser kritisch: “Es ist immer besser, wenn mehrere Personen in eine Urteilsfindung einbezogen sind.”
Die Änderung geht auf einen Vorschlag des Landesverwaltungsgerichts zurück. Für Gerichtspräsident Nikolaus Brandtner ist die Gewichtung ausschlaggebend. Schwerwiegendere Angelegenheiten würden bereits jetzt von Einzelrichtern entschieden. Zudem sei das Landesverwaltungsgericht kein Höchstgericht. Dort entscheidet dann immer noch ein Senat – auch über Beschwerden gegen Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts.