Warnung vor politischer Bestellung der Bundesstaatsanwaltschaft

Politik / 04.03.2026 • 14:57 Uhr
Warnung vor politischer Bestellung der Bundesstaatsanwaltschaft
Verfassungsjurist Heinz Mayer gehört zu den Kritikern der aktuellen Ideen rund um eine Bundesstaatsanwaltschaft. Den VN erklärte er, wo die Knackpunkte liegen. APA

Verfassungsjurist Heinz Mayer, Standesvertretung der Staatsanwälte und Generalprokuratur üben Kritik.

Wien, Schwarzach Die Justizministerin will Macht abgeben. Anna Sporrer (SPÖ) möchte – wie schon ihre Vorgängerin Alma Zadic (Grüne) – eine weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft einrichten, um jeden Anschein politischer Einflussnahme zu beseitigen. Die Verhandlungen laufen, bald soll es einen Entwurf geben. Die Standesvertretung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist skeptisch: Aktuelle Überlegungen ließen eher das Gegenteil von Entpolitisierung befürchten. Auch Verfassungsjurist Heinz Mayer zeigte sich im VN-Gespräch sehr kritisch: “Die Widerstände der Staatsanwälte und Richter sind massiv. Die kann man nur unterstützen.”

Mayers erster Kritikpunkt ist die Frage der Besetzung. Infrage kommen sollten laut ihm und der Standesvertretung nur Expertinnen und Experten mit langjähriger strafrechtlicher Erfahrung. Die ÖVP wolle den Kreis öffnen, etwa auch für Anwälte oder Notare.

Zudem kritisiert er die Bestellung. Vorgesehen ist eine Funktionsdauer von sechs Jahren ohne Wiederbestellung. Mayer hält das – wie die Standesvertretung – für zu kurz: “Danach braucht die Person wieder einen Job. Falls die Person aus der Justiz kommt, etwa Oberstaatsanwaltschaft oder Justizministerium, ist er oder sie davon abhängig, dass ihm der jeweilige Ressortchef einen Job zuweist.” Das könne die Unabhängigkeit massiv beeinträchtigen: “Bei jeder Tätigkeit muss er oder sie damit überlegen, wen man verärgert.” Richter und Staatsanwälte verlangen zudem ein objektives Verfahren ohne politischen Einfluss.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

“No-Go” Wahl durch Parlament

Auch an der Unabhängigkeit der Kommission, die sich etwa aus Anwaltskammer, Justiz und Notariat zusammensetzen soll, hat der Verfassungsjurist Zweifel. Sie soll Bewerber auswählen und dem Nationalrat vorschlagen. Der Haken: “Der Nationalrat ist an diese Vorschläge nicht gebunden und kann davon abweichen. Damit sind wir aber ganz klar bei einer politischen Bestellung.” Auch Margit Wachberger, Chefin der Generalprokuratur, hatte eine Wahl durch das Parlament im Standard als “No-Go” bezeichnet.

Zudem kritisiert Mayer: “Die sogenannten unabhängigen Kommissionen haben zufällig immer das getan, was sich die politischen Kräfte gewünscht haben – siehe ORF-Stiftungsrat.” Die Justiz fordert daher eine Kommission aus Richtern und Staatsanwälten. “Sie können auch beurteilen, ob der Betreffende aufgrund seiner Fähigkeiten in Betracht kommt. Man darf ja nicht vergessen: Das ist die oberste Weisungsspitze für alle Staatsanwaltschaften.” In der vergangenen Legislaturperiode sei ein von Zadic eingesetzter Vorschlag in der Justiz einstimmig befürwortet worden, erinnert Mayer. Er habe eine Entpolitisierung vorgesehen. “Davon ist jetzt keine Rede mehr.”

“Kein politisches Experiment”

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte appellieren: “Machen Sie die Bundesstaatsanwaltschaft nicht zum politischen Experiment, das die aktuelle Situation noch verschlechtert.” Politische Kompromisse bei Auswahl und Besetzung dürften die Lage nicht verschlechtern. Für die Umsetzung braucht die Regierung auch Stimmen von FPÖ oder Grünen; die Freiheitlichen zeigten sich zuletzt äußerst skeptisch.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.