Gaisbühel: Flüchtlingsheim wird Fall für den Verfassungsgerichtshof

Die Gemeinde hat ihre Beschwerde offiziell eingereicht. Nun sind die Höchstrichter am Zug. Zudem gab es eine Strafe.
Bludesch In der Diskussion um das Flüchtlingsheim Gaisbühel kehrt keine Ruhe ein. Nachdem sich Bürgermeister Martin Konzet erfolglos gegen eine Verlängerung ausgesprochen hatte und sich mit dem zuständigen Landesrat Daniel Allgäuer angelegt hatte, läutet Konzet jetzt die nächste Runde ein. “Mit heutigem Tag wurde die Verfassungsgerichtshofbeschwerde der Gemeinde Bludesch beim Verfassungsgerichtshof über den elektronischen Rechtsverkehr eingebracht”, berichtet er den VN.
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Damit ist der seit Regierungsbeginn schwelende Streit um ein Kapitel reicher. Schon im September des Vorjahres leiteten die Bezirkshauptmannschaften (BH) Feldkirch und Bludenz eine Untersuchung ein, weshalb in Bludenz schließlich ein Verwaltungsstrafverfahren begann (die VN berichteten). Mittlerweile ist es abgeschlossen – inklusive Strafe, bestätigt der Bludenzer Bezirkshauptmann Harald Dreher auf VN-Anfrage. Für wen, darf er allerdings nicht sagen.

Auch die Landespolitik ist aktiv geworden. Denn der Grund für das Strafverfahren der BH ist eine Widmungsfrage. Die ehemalige Lungenheilanstalt dürfte zumindest auf Bludescher Boden gar keine Flüchtlinge beherbergen. Dies hat die Landespolitik mittlerweile korrigiert. Nun steht der Bau legal, dennoch möchte der Bürgermeister dies nicht auf sich sitzen lassen. Er sieht darin einen unerlaubten Eingriff in die Gemeindeautonomie. Ob dem so ist, soll nun der Verfassungsgerichtshof entscheiden.
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Das landeseigene Gebäude der ehemaligen Lungenheilanstalt befindet sich auf der Gemeindegrenze zwischen Bludesch und Schlins. Nach der Flüchtlingskrise 2015 wurde es mit Ausnahmeregeln als Flüchtlingsquartier installiert. Ende des Jahres 2024 liefen diese Ausnahmen aus. Der Bludescher Bürgermeister Konzet holte sich im Zuge dessen eine Zusage des ehemaligen Asyllandesrates Christian Gantner (ÖVP), dass das Heim nach zehn Jahren wieder geschlossen wird. Doch Gantners Nachfolger Daniel Allgäuer (FPÖ) wollte davon nichts mehr wissen. Nachdem die Gemeinde jedoch die Verlängerung der Ausnahmen verweigerte, schuf der Landtag Fakten und beschloss landesweite Regeln. In Schlins sieht man die Sache gelassener. Wie berichtet, ist der Teil des Quartiers auf Schlinser Gemeindegebiet korrekt gewidmet.
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Bis der Verfassungsgerichtshof entscheidet, wird es noch einige Zeit dauern. Laut Konzet wird nun das Land als belangte Behörde zur Stellungnahme aufgefordert. “Erst dann wird der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung treffen, damit ist frühestens in 6 Monaten zu rechnen.”