Was Diskriminierung am Wohnungsmarkt bedeutet

Politik / 20.03.2026 • 17:23 Uhr
Was Diskriminierung am Wohnungsmarkt bedeutet
VN/SerraDie Notschlafstelle von Dowas ist fast immer voll.

Noch nie benötigten so viele Menschen ein Angebot der Wohnungslosenhilfe. Das hat auch mit Diskriminierung bei der Wohnungssuche zu tun.

Text: Natalie Hell & Michael Prock

Götzis Wer nach einer Haftstrafe entlassen wird, steht oft vor einem doppelten Neustart: Die Person braucht Arbeit, Einkommen – und vor allem ein Dach über dem Kopf. Das ist alles andere als einfach, berichtet die Resozialisierungshilfe Neustart. Was auch die ARGE Wohnungslosenhilfe bestätigt. Sie präsentierte am Freitag ihre jährliche Statistik. Sie zeigt: Die Wohnungsnot bleibt hoch.

Für ehemalige Häftlinge ist es am Wohnungsmarkt besonders schwer. Sie scheitern oft an Hürden, die andere nicht haben. Wer kürzlich entlassen wurde, kann meist keine Bankauszüge, keinen Arbeitgebernachweis und kein gesichertes Einkommen vorlegen. 2025 betreute Neustart in Vorarlberg 172 Klientinnen und Klienten, 73 Prozent hatten beim letzten Kontakt ein Dach über dem Kopf.

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Johannes Pircher-Sanou kennt die Hürden für ehemalige Häftlinge auf dem Wohnungsmarkt. Neustart Vorarlberg

Während der Haftzeit, ohne Internet ist es schwierig, sich für Wohnungen zu bewerben. Wer es schafft, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden, muss erst um Ausgang ansuchen. Oft führt der erste Weg nach der Entlassung häufig nicht in eine eigene Wohnung, sondern in eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe, berichtet Neustart-Leiter Johannes Pircher-Sanou.

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Die ARGE-Erhebung erfasste im Oktober 2025 in Vorarlberg 1342 Fälle mit 2961 betroffenen Personen. Es waren noch nie so viele. In stationären Einrichtungen wurden 256 Fälle gezählt. Die größte Gruppe mit 63 Fällen kam aus Institutionen wie der Justizvollzugsanstalt, Krankenhäusern oder der Psychiatrie. Bei den teilstationären Einrichtungen kamen 16 Personen aus einer Institution. Vor allem der private Markt sei ein Problem, schildert Michael Hämmerle von Kaplan Bonetti. Während im gemeinnützigen Bereich Wohnungen nach klaren Kriterien vergeben werden, sei die Diskriminierung im privaten Mietbereich hoch.

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VN/SerraFlorian Koller ist Geschäftsführer von Dowas.

Seit 2023 steigen die Zahlen bei der Wohnungslosenhilfe deutlich. Beim ersten Sprung hatten die Institutionen eine Erklärung parat: Der Wohnschirm des Bundes – also eine zusätzliche Unterstützung – konnte nur in Beratungsstellen angesucht werden. Den Wohnschirm gibt es nicht mehr. Die Zahlen bleiben hoch.

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Besonders sichtbar wird das bei den Notschlafstellen. Bei der Caritas in Feldkirch und Dowas in Bregenz gibt es zusammen 20 Betten. Die Notschlafstellen sind voll. Im Oktober des Vorjahres musste an 24 von 31 Tagen sowohl in Feldkirch als auch in Bregenz zumindest eine Person abgewiesen werden – nicht wegen Personalmangels, sondern wegen fehlender Kapazitäten. Dazu kommt der finanzielle Druck auf die Hilfsorganisationen. Sie kritisieren Einsparungen und starre Tarife. Notschlafstellen werden derzeit pro Person und Nacht abgerechnet. Sie kostet aber immer gleich viel, ob das Bett voll ist oder leer, erklärt Ferdinand Koller von Dowas. Deshalb sollte auf eine Objektförderung umgestellt werden.

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CaritasChristian Beiser von der Caritas berichtet von vollen Notschlafstellen.

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Derzeit verhandeln die Sozialinstitutionen des Landes mit dem Sozialfonds über neue Tarife für stationäre Angebote. Die neuen Maximaltarife für ambulante Angebote sind bereits in Kraft – mit Konsequenzen, sagt Hämmerle. “Wir haben heuer mit einem Minus budgetiert und werden in Zukunft nicht umhinkommen, Personal zu reduzieren.” Bei Dowas sieht es ähnlich aus, ergänzt Koller. “Schon jetzt werden Stellen nicht nachbesetzt.” Irgendwann könne man das Angebot nicht mehr aufrechterhalten.

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Michael Hämmerle: Aufgrund des Maximaltarifs musste die Kaplan Bonetti Wohnungslosenhilfe mit einem Minus budgetieren. Kaplan Bonetti

Das Angebot sei sowieso nur eine Symptombekämpfung. Hämmerle betont: „Auch Notschlafstellen lösen das Problem nicht.“ Solange es an leistbarem Wohnraum fehlt, bleibt das Risiko einer Obdachlosigkeit hoch – auch für Menschen, die nach der Haft wieder Fuß fassen sollen. 

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