Offline bis 14: Altersbeschränkung für soziale Medien kommt

Politik / 27.03.2026 • 13:38 Uhr
Offline bis 14: Altersbeschränkung für soziale Medien kommt
Bis zum 14. Geburtstag soll nach Wunsch der Bundesregierung ein generelles Social-Media-Verbot gelten. Offen ist noch, welche Plattformen das betreffen wird. APA/MAX SLOVENCIK


Eine Klarnamenpflicht kommt aber nicht. Die Regierung will zudem Medienkompetenz stärken.

Wien Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche stärker vor den Risiken der digitalen Welt schützen. “Wir schauen nicht mehr zu, wie diese Plattformen unsere Kinder süchtig und teilweise auch krank machen”, sagte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) am Freitag bei einer Pressekonferenz. Geplant ist ein Maßnahmenpaket mit zwei zentralen Punkten: ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre sowie ein Ausbau der Medienbildung in Schulen. Neben Babler stellten sich auch Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) und Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) den Fragen. Viele Details bleiben jedoch offen.

“Wenn Bildschirme anfangen, Kindheiten zu ersetzen, müssen wir handeln”, betonte Pröll. Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer relativiert jedoch: “Soziale Medien und Handynutzung wird oft verwechselt. Denn viel Zeit wird nur in den sozialen Medien zugeschrieben.” Auch Spieleplattformen oder Videoinhalte müssten berücksichtigt werden. “Es geht um die Einstufung von Inhalten mit negativen Auswirkungen. Jugendschutz gibt es ja zum Beispiel auch bei Filmen, dort kommt man nicht auf die Idee, das Kino zu verbieten.”

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Unklar ist vor allem, welche Plattformen konkret betroffen sein sollen. Weltweit gibt es Schätzungen zufolge mehr als 250 soziale Netzwerke. Eine genaue Definition wolle man daher nicht über einzelne Anbieter, sondern über deren “Funktionalität” treffen – also danach, ob sie potenziell süchtig machen.

Digitale Grundbildung an Schulen

Bereits im Schuljahr 2022/2023 wurde digitale Grundbildung als Pflichtfach mit einer Unterrichtsstunde pro Woche in den 5. bis 8. Schulstufen eingeführt. Das Fach umfasst Medienbildung, Anwendungskompetenz und Informatik.

Lateinstunden müssen weichen

Die Reform der Lehrpläne in den AHS-Oberstufen sorgte für besonders zähe Verhandlungen. Hintergrund ist die geplante Kürzung von Lateinstunden zugunsten von Medienkompetenz. Das stieß vor allem bei der ÖVP, aber auch innerhalb der SPÖ auf Kritik. Nach Protesten wurde die Kürzung abgeschwächt: Statt vier werden nun zwei der bislang zwölf Lateinstunden gestrichen.

Im Gegenzug wird der Informatikunterricht – derzeit zwei Stunden über die gesamte Oberstufe – um den Bereich Künstliche Intelligenz erweitert. Ab dem Schuljahr 2027/28 ist das neue Pflichtfach “Medien und Demokratie” geplant. Es soll den Umgang mit klassischen und sozialen Medien vermitteln, das Erkennen von Falschinformationen stärken und für demokratiefeindliche sowie radikalisierende Einflussversuche sensibilisieren. Vorarlbergs Neos-Bildungssprecherin Katharina Fuchs sieht darin insgesamt die “größte Bildungsreform seit Bruno Kreisky”. Der Unterricht würde endlich “an jene Welt angepasst, in der Jugendliche heute aufwachsen”.

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Kritik kommt vom Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer. Er sieht einen zu starken Fokus auf die Oberstufe: “Was ist mit denjenigen, die ihre Schulpflicht mit 15 beenden? Die kommen vom Verbot quasi in eine Freiheit, ohne entsprechende Medienkompetenz an Pflichtschulen vermittelt zu bekommen.”

Technische Umsetzung offen

Offen ist auch, wie eine Altersbeschränkung umgesetzt wird. “Technisch moderne Funktionen, ohne die Privatsphäre zu verletzen”, wurde es von Babler beschrieben. Fix ist jedenfalls: Die Klarnamenpflicht kommt nicht. Es solle zudem Regeln für die Betreiber-Plattformen geben. Netzer sagt dazu: “Das ist ein wichtiger Ansatz, damit man nicht alles nur auf den Schultern der Jugendlichen austrägt.” Laut Pröll soll es bis Ende Juni einen Gesetzesvorschlag geben. Danach ist noch grünes Licht der EU notwendig, das kann noch einmal drei bis sechs Monate dauern.

Insgesamt wiederholt Netzer die generelle Kritik der Kinder- und Jugendschutzanwälte am Social-Media-Verbot: “Es gibt auch positive Aspekte, was etwa die Meinungsbildung oder das Kundtun der eigenen Meinung betrifft.” Diese soziale Teilhabe entfalle mit einem generellen Verbot.

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