Kind lebt seit vier Monaten im Spital und sucht Pflegeeltern: “Wir sind von der Hilfsbereitschaft überwältigt”

Hilferuf der Landesrätin ging viral – nun werden die vielen Meldungen geprüft. Land bittet darum, vorerst die Nachricht nicht weiter zu teilen.
Von Michael Prock und Matthias Rauch
Feldkirch Es klingt unglaublich: Eltern bringen im Krankenhaus ein Kind zur Welt. Das Kind ist schwer behindert, was die Eltern so schockiert, dass sie ohne Kind das Krankenhaus verlassen. Seitdem lebt das Kind im Krankenhaus und sucht eine neue Bleibe.

Was im ersten Moment nach einer klassischen Fake-News-Meldung in den sozialen Netzwerken klingt, ist echt: Seit vier Monaten lebt dieses Kind im Landeskrankenhaus Feldkirch. Eine Meldung dazu geht derzeit viral – mit Erfolg. Mittlerweile haben sich viele mögliche Eltern gemeldet. Nun wird geprüft, ob darunter mögliche Pflegeeltern sind. Die Landesregierung freut sich über die enorme Hilfsbereitschaft, bittet aber darum, den Text vorerst nicht mehr zu teilen.
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Virale Nachricht
Was ist geschehen? Eine Meldung geht seit einiger Zeit viral. Absender: Martina Rüscher. “Ich melde mich in einem besonderen Fall bei euch”, schreibt sie. Dann schildert sie die schwere Behinderung des Kindes. “Die Eltern waren so schockiert, dass sie das Kind gar nicht mit nach Hause genommen haben. Das Kind lebt jetzt nun schon seit vier Monaten im Landeskrankenhaus Feldkirch und sucht dringend Pflegeeltern, die bereit wären, auch ein Kind mit Behinderung anzunehmen.” Dem Kind stünden mehrere Operationen bevor. “Die Finanzierung wäre gesichert”, schreibt Rüscher weiter. Sollten sich keine Eltern finden, müsste eine Dauereinrichtung gesucht werden. “Vielleicht kennt ihr jemanden, der jemanden kennt, … der bereit wäre, auch solch ein Kind mit Liebe aufzunehmen.”
Die Nachricht war für einen kleinen Verteiler gedacht, berichtet Rüscher den VN. Doch sie hat den Weg in die sozialen Medien gefunden. “Und sie wurde damit innerhalb kürzester Zeit in ganz Österreich geteilt”, sagt die Gesundheitslandesrätin. “Es haben sich schon viele Familien gemeldet. Es freut uns sehr, wir spüren eine unglaubliche Hilfsbereitschaft”, ist sie glücklich über die Rückmeldungen. “Wir sind überwältigt.”

Nun gehe es darum, die zahlreichen Anfragen zu sortieren und die Eltern zu kontaktieren. Die Kinder- und Jugendhilfe arbeitet daran, geeignete Pflegeeltern zu finden. “Natürlich dürfen sich gerne noch weitere Familien melden, die sich vorstellen könnten, dem Kind zu helfen. Aber vorerst braucht es kein weiteres Teilen mehr der Nachricht”, sagt Rüscher.
Netzer froh, dass Lösung in Sicht ist
Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer ist der Fall schon länger bekannt, erzählt er den VN. Zuständig ist zwar die Kinder- und Jugendhilfe, dennoch sei er im intensiven Austausch mit den zuständigen Stellen. “Wir sind froh, wenn es in herausfordernden Fällen auch Einzellösungen gibt, wenn das System keine passenden Angebote zur Verfügung hat”, sagt Netzer. Seines Wissens hat es so etwas in den vergangenen Jahren nie gegeben. Dass die Landesrätin persönlich nach Unterstützung sucht, sei ebenfalls ein bisher unbekannter Weg. “Unabhängig davon, ob zu viele Informationen in der Nachricht sind. Wenn es dem Kind hilft und eine tolle Familie gefunden wird, braucht es vermutlich auch kreative Ansätze.”
Kann man ein Kind einfach zurücklassen?
Eine solch schwerwiegende Entscheidung, ob nun vor oder erst nach der Geburt, kann vielfältige Hintergründe haben und dürfte selten leichtfertig getroffen werden. Werdende Mütter können ihr Kind auch anonym in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Direkt nach der Geburt kann es in ein sogenanntes Babynest, wie es nahe dem LKH Bregenz gibt, abgegeben werden. In beiden Fällen bleibt die Mutter anonym und muss keine strafrechtliche Verfolgung fürchten. Sowohl die anonyme Geburt als auch die Babyklappe werden in Vorarlberg kaum genutzt. Die Verantwortung für das Kind übernimmt in beiden Fällen die Kinder- und Jugendhilfe.
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Nach der Geburt kann die Mutter auch eine Einwilligungserklärung zur Adoption unterzeichnen. In bestimmten Fällen ist zusätzlich die Zustimmung weiterer Personen erforderlich, etwa des Vaters. Bis zur Bewilligung einer Adoption können sowohl die leiblichen Eltern als auch die Adoptiveltern die Einwilligung widerrufen. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel etwa ein halbes Jahr ab der Auswahl einer Adoptivfamilie. Würde man ein Kind jedoch einfach heimlich ohne Übergabe an die Kinder- und Jugendhilfe im Krankenhaus zurücklassen, bestünde der Verdacht der strafbaren Kindesweglegung, § 82 StGB Aussetzung.