Bei den Kleinen wird groß gespart

Familienverband spricht von dauerhaftem Verlust: Keine Anpassung der Beihilfe auch 2028.
SCHWARZACH „Keine andere Sozialleistung in Österreich wird derzeit so behandelt“, sagt Guntram Bechtold, Obmann des Vorarlberger Familienverbandes: Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ), Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) und Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) haben angekündigt, dass die Familienbeihilfe im Rahmen des Doppelbudgets für die kommenden Jahre auch 2028 nicht angepasst wird: „Das ist kein Sparpaket, das ist eine Prioritätenentscheidung gegen Kinder“, wettert Bechtold. Dass Kinderbetreuungsangebote auf der anderen Seite weiter ausgebaut werden sollen und vorgesehen ist, den Familienbonus zumindest für jene Eltern in voller Höhe zu erhalten, bei denen beide Teile berufstätig sind, macht die Sache aus seiner Sicht nicht besser; im Gegenteil.

Erst 2022 ist von der alten Regierung beschlossen worden, dass unter anderem die Familienbeihilfe automatisch jährlich an die Inflation angepasst wird. „Dieses Versprechen ist gebrochen“, so Bechtold: Schon für 2026 und 2027 ist längst festgelegt worden, dass es zu gar keiner Anpassung kommt. Jetzt ist das auch für 2028 in Aussicht gestellt worden.
Die Folgen sind beträchtlich: Die nach Altersgruppen gestaffelte Familienbeihilfe sowie der damit zusammenhängende Kinderabsetzbetrag erfahren bereits heuer einen Wertverlust von 90 bis 117 Euro pro Kind und im gesamten Jahr. Dieser Verlust könnte sich auf 230 bis knapp 300 Euro 2028 steigern, sofern die Inflationsprognosen des Instituts für Höhe Studien (IHS) halten. „Das wird nie mehr aufgeholt“, warnt Bechtold, auch wenn es in weiterer Folge wieder zu automatischen Anpassungen kommen sollte. Grund: Durch sie wird jeweils nur die Teuerung im Jahr davor ausgeglichen. Es gehe um hunderte Euro, „die beim Einkauf, den Schulkosten und der Nachmittagsbetreuung fehlen“.
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Auch Arbeiterkammer-Präsident Bernhard Heinzle übt Kritik: „Eine faire Verteilung der Kosten sieht anders aus“, sagt er: Die Lebenshaltungskosten würden steigen, die Beihilfe bleibe jedoch gleich. Das sei umso problematischer, als Alleinerziehenden- sowie Mehrkind-Familien besonders von Armut betroffen sind.
Heinzle sieht in der Maßnahme einen Beitrag zur Gegenfinanzierung der geplanten Senkung von Lohnnebenkosten bzw. des Arbeitgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt. Sozial wäre es „wesentlich gerechter“ gewesen, die Körperschaftssteuer wieder auf das Niveau von 25 Prozent zu erhöhen, das sie bis 2022 hatte, „oder eine Erbschaftssteuer“ einzuführen, so Heinzle.

Der Sozialrechtler Wolfgang Mazal bezeichnet die Lohnnebenkostensenkung als sinnvoll und die Durchführung über den FLAF-Beitrag als „unproblematisch“. Nicht jedoch die Sache mit der Familienbeihilfe: „Wenn man von den Anpassungen abgeht, ist das im Sinne der Budgetkonsolidierung vielleicht für ein, zwei Jahre vertretbar. Länger sollte man das jedoch nicht tun. Davon würde ich dringend abraten.“
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Stärker noch stößt sich Mazal an der Absicht, den Familienbonus, einen Steuerabsetzbetrag, zu kürzen, davon aber Eltern von über dreijährigen Kindern auszunehmen, wenn beide Teile berufstätig sind. Dazu sagt der Experte: „In Österreich gibt es noch immer den überwiegenden Wunsch, das eigene Kind selbst zu betreuen. Insofern sind ökonomische Anreize, das nicht zu tun, gegen den Wunsch einer Mehrheit gerichtet. Das ist in einer Demokratie schon fragwürdig.“