Kritik an Grundstücksdeal, obwohl Gemeindekasse davon profitiert

Landesvolksanwalt stellt Missstand in Bregenzerwälder Kleingemeinde fest – Bürgermeister verteidigt sich.
Bregenz, Riefensberg Ein Bürgermeister hat eine Idee. Zum Wohle der Gemeinde verkauft er einen gemeindeeigenen Hof um 3,4 Millionen Euro. Also um 1,3 Millionen mehr, als ein Sachverständiger den Wert schätzte. Gut für die Gemeindekasse, gut für den Ankauf eines Gasthofes. Der Haken: Laut Landesvolksanwalt Klaus Feurstein hätte die Gemeinde Riefensberg das Grundstück nicht zu diesem Preis verkaufen dürfen. Riefensbergs Bürgermeister Ulrich Schmelzenbach sieht das anders.

Am Mittwoch präsentierte Klaus Feurstein seinen Bericht dem Vorarlberger Landtag. Die Zahl der Fälle hat zugenommen. Das hat einerseits mit der Bekanntheit zu tun, berichtet Feurstein im VN-Gespräch. Menschen seien aber auch selbstbewusster geworden und ließen sich nicht mehr so viel gefallen. “Wir sehen aber auch, dass Leute viel schneller Anfragen schicken, weil sie von der KI formuliert sind. Das merkt man dann aber auch.”
Sein Jahresbericht zeigt einen kleinen Ausschnitt der Fälle des Vorjahres. Einer dreht sich um Bürger, die seit 2022 keine Antwort von der Gemeinde bekommen haben, auch keine negative. In einer anderen Gemeinde zog sich ein Fall seit 1985. Nun endlich: Der Streit um eine Grundstückszufahrt wurde beigelegt. Ein weiterer Fall betrifft Riefensberg. Sie braucht Geld, um den Gasthof Adler zu kaufen. “Sonst hätte es dort ein Immobilienprojekt gegeben und keinen Dorfsaal mehr”, erzählt der Bürgermeister. Deshalb wird die Idee geboren, den Gemeindehof zu verkaufen, den sie seit 1930 besitzt.
Der Landesvolksanwalt hat sich den Verkauf angesehen. “Die Gemeinde hat eigentlich alles richtig gemacht”, schildert er. “Sie hat einen Beschluss gefasst, dass sie den Hof verkaufen möchten. Sie holt ein Sachverständigengutachten zur Ortsüblichkeit des Preises und hinterlegt es beim Notar.”
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Doch der Bürgermeister ist überzeugt, dass der Preis zu niedrig ist, und setzt ihn um 60 Prozent höher an. Er findet einen Käufer, doch darf nicht allein darüber entscheiden, ob das Grundstück an diese Person verkauft wird. Denn das ist Aufgabe der Grundverkehrskommission der Gemeinde. Deren Vorsitzender: der Bürgermeister. Sie winkt den Verkauf durch.
Der Landesvolksanwalt wird eingeschaltet. Dieser stellt einen Missstand fest, weil die Kommission an das Gutachten gebunden wäre und kein anderes Schriftstück vorlegt, das den neuen Preis rechtfertigt. “Es ist nicht möglich, dass eine Behörde ein Sachverständigengutachten außer Kraft setzt, weil das Ergebnis nicht mit dem „gewollten Ergebnis“ der Behörde übereinstimmt”, schreibt der Volksanwalt im Bericht. Laut gängiger Judikatur liegt ein möglicher Richtwert zur Erhöhung zudem nur bei höchstens 30 Prozent.
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Der Bürgermeister versteht die Kritik nicht. “Die Gemeinde Riefensberg nimmt den Abschlussbericht des Landesvolksanwaltes zum Verkauf des Gemeindehofs „Geiter“ zur Kenntnis, teilt jedoch wesentliche darin enthaltene Schlussfolgerungen nicht”, entgegnet Ulrich Schmelzenbach. “Wir haben ein Gutachten eingeholt, aber dann auch selbst ein aufwendiges Vermittlungsverfahren durchgeführt. Wir haben es uns nicht leicht gemacht.” Der spätere Käufer hätte diesen Betrag geboten. “Da haben wir gar keine andere Möglichkeit, als das Grundstück an ihn zu verkaufen.” Der Vorwurf, man habe den ortsüblichen Kaufpreis erheblich überschritten, weise die Gemeinde zurück.

Im Tätigkeitsbericht schildert Feurstein auch seine Arbeit in der Heimaufsicht und beim Hinweisgeberschutz. Der Landesvolksanwalt muss nämlich auch darauf achten, dass Hinweisgebende bei Verstößen im Naturschutzbereich keine Nachteile haben, weil sie darauf aufmerksam machen. Für Feurstein kann das erst der Anfang sein: “Ich bin überzeugt, dass man den Hinweisgeberschutz irgendwann auf andere Themen ausweiten muss.”
Auch in Fragen der Gleichbehandlung blickt Feurstein gespannt in die Zukunft. “Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien müssen auf Bundesebene und in den Ländern bis Juni umgesetzt werden. Das wird recht knapp.”