Tausende Kinder auf Unterhaltsvorschuss angewiesen

Nur knapp die Hälfte wird von den Schuldnern zurückgezahlt. Bund arbeitet an Unterstützungsfonds.
Schwarzach Wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben, geraten viele Alleinerziehende in Vorarlberg unter Druck. In einer Landtagsanfrage thematisierten die Neos die oft langen und komplizierten Verfahren rund um Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss. Die Beantwortung durch Landesrätin Barbara Schöbi-Fink gibt Überblick zur aktuellen Lage im Land.
Seit 2020 beziehen jährlich mehr als 2300 Kinder in Vorarlberg einen Unterhaltsvorschuss. 2025 waren es 2397 Kinder, 2020 noch 2630 Kinder. Die Zahl sank über die Jahre leicht. Die ausbezahlte Summe stieg hingegen von rund 9,19 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 10,57 Millionen Euro im Jahr 2025. Etwa die Hälfte der Vorschüsse konnte wieder eingetrieben werden. Die Rückzahlungsquote lag zuletzt bei 48,55 Prozent.
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Dabei könnte die Dunkelziffer noch höher sein. Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass viele Unterhaltsfragen zunächst einvernehmlich zwischen Eltern geregelt würden. Erst wenn das scheitert, würden die Bezirkshauptmannschaften aktiv. Wie viele Alleinerziehende tatsächlich von unregelmäßigen oder ausbleibenden Zahlungen betroffen sind, könne daher nicht gesagt werden. Auch Daten darüber, wie oft Unterhaltszahlungen erst nach sechs oder zwölf Monaten erfolgen, würden nicht erhoben. Laut Neos kann es sich um einen Prozess handeln, “der sich in vielen Fällen über Monate zieht”.
Unterhaltsvorschuss
Zahlt ein Unterhaltsverpflichteter den Kindesunterhalt nicht, sorgt der Staat dafür, dass dem Kind das Geld rechtzeitig zur Verfügung steht: Die Justiz gewährt auf Antrag einen Unterhaltsvorschuss. Damit werden dem Kind die Mühen der Betreibung und das Risiko der Erfolglosigkeit der Betreibung abgenommen. Der Staat fordert die Beträge dann von dem Unterhaltsschuldner zurück.
Beratungsangebote gibt es in Vorarlberg etwa von ifs, Caritas, dowas, Kaplan Bonetti, femail und dem Vorarlberger Familienverband. Beschwerden können an die Bezirkshauptmannschaften, die Kinder- und Jugendanwaltschaft oder den Landesvolksanwalt gerichtet werden.
Durchschnittsdauer nicht bekannt
Die Bearbeitung der Unterhaltsvorschüsse durch die Verwaltung erfolge laut Land “zügig und im Interesse der minderjährigen Kinder”, versichert die Landesregierung. Durch gerichtliche Verfahren kann es zu Verzögerungen kommen. 2025 wurden im Land insgesamt 762 Anträge auf Unterhaltsfestsetzung oder -erhöhung sowie 814 Exekutionsanträge gestellt. Zur Abfederung werde häufig eine einstweilige Verfügung für vorläufigen Unterhalt beantragt. Eine durchschnittliche Dauer könne aber nicht genannt werden, da die Verfahren von den Gerichten geführt würden. Einkommensnachweise der Unterhaltspflichtigen würden laut Einschätzung der Bezirkshauptmannschaften “in den überwiegenden Fällen innerhalb von 14 Tagen” eingeholt und bewertet.
Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer kann das bestätigen: “Die Verwaltung leitet die Anträge rasch weiter, die Geldflüsse funktionieren.” Ihm sei kein Fall bekannt, bei dem sich betroffene Elternteile wegen Verzögerungen gemeldet hätten. Diese entstehen erst, wenn es zum Rechtsweg kommt. “In der Praxis ergibt sich teilweise ein Problem, wenn die Fälle vor Gericht landen, weil der Schuldner eine Herabsetzung beantragt.”
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Neue Abteilung für effizientere Abläufe
Erst mit April dieses Jahres wurde eine neue Unterabteilung in der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen, um Abläufe effizienter zu organisieren, informiert Schöbi-Fink. Eine digitale Übermittlung von Unterlagen an Gerichte habe weiters “zu einer wesentlichen Verfahrensbeschleunigung” geführt.
Unterstützungsfonds für Alleinerziehende in Begutachtung
Das große Thema beim Unterhaltsvorschuss ist laut Netzer, dass er sich an der Leistungsfähigkeit des Schuldners bemisst. “Wenn etwa ein Elternteil im Ausland lebt und dort ein Durchschnittseinkommen vielleicht 200 Euro beträgt – dann wird der Unterhaltsvorschuss daran bemessen. Er darf also nicht mit einer sozialen Absicherung verwechselt werden.”
Eine Problematik, der man sich auch auf Bundesebene bewusst ist. Erst seit dieser Woche ist ein Gesetz aus dem Sozialministerium für einen Unterstützungsfonds für Alleinerziehende in Begutachtung. Basis ist eine Kinderkostenstudie: Alleinerziehende tragen demnach mit rund 900 Euro pro Kind fast doppelt so hohe Kosten wie Zwei-Eltern-Haushalte mit 494 Euro. Gründe sind vor allem höhere Fixkosten, die auf weniger Personen verteilt werden können.