Rettungsvertrag noch aus der Schillingzeit

Politik / 15.05.2026 • 15:11 Uhr
Rettungsvertrag noch aus der Schillingzeit
Marcel Hagen erzwang die Herausgabe des Vertrags zwischen Land und Rotem Kreuz. VN

Land muss nach Gerichtsstreit den Vertrag mit dem Roten Kreuz zur Benutzung der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle offenlegen.

Schwarzach Tirol gab den Ausschlag. Das Landesverwaltungsgericht entschied, dass die Landesregierung den 300-Millionen-Euro-Vertrag mit den Rettungsdiensten herausgeben muss. Dies nahm der Sanitäter Marcel Hagen in Vorarlberg zum Anlass, auch hierzulande nachzufragen. Wieder wurde die Auskunft verweigert, wieder entschied das Landesverwaltungsgericht anders. Mittlerweile liegt Hagen der Vertrag vor. Allerdings nur ein kleiner Teil, denn andere Verträge liegen gar nicht vor.

Hagen wollte eigentlich die komplette Vereinbarung zwischen Land und Rotem Kreuz. Ihm meldete die Landesregierung zurück: Vorarlbergs Rettungsorganisationen sind so tätig, wie es das Gesetz vorsieht. Es gibt keine separate allumfängliche Vereinbarung. Für Hagen unverständlich. “Das Rettungsgesetz ist ja sehr spärlich formuliert und die Organisationen bekommen im Jahr mehrere Millionen Euro an Steuergeld für die Durchführung des Rettungs- und Krankentransports, sie sind vom Land beauftragte Dienstleister”, ärgert er sich. “Es gibt keinen Leistungskatalog oder Ähnliches und keine vertraglichen Vereinbarungen.”

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Einige Zahlen hat er aber erhalten: Die durchschnittliche Einsatzdauer eines Notarztfahrzeuges betrug im Jahr 2024 rund 55 Minuten, bei Rettungswagen dauerte es eine Minute länger. Das ist der Zeitraum vom Notruf bis zur Einsatzbereitschaft für eine neue Fahrt. Zwischen Notruf und Einsatz vergingen durchschnittlich 2,3 Minuten, bei Rettungswagen ebenfalls eine Minute mehr.

Interessant ist laut Hagen die Hilfsfrist. Das ist der Zeitraum vom Start des Einsatzes bis zum Einsatzort. Bei 95 Prozent liegt die Frist bei 13,18 Minuten oder darunter. Im Median beträgt die Hilfsfrist 13,01 Minuten. Zu lange, meint Marcel Hagen. “In Baden-Württemberg beispielsweise soll das erste geeignete Rettungsmittel in 95 Prozent der Notfälle innerhalb von zwölf Minuten am Einsatzort eintreffen.” Hagen ist selbst in Baden-Württemberg als Sanitäter tätig.

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Er wollte auch die Dokumentation über qualitative Kontrollmaßnahmen in den Bereichen Hygiene und medizinische Versorgung sehen. Die bekam er nicht: Die Behörde führe keine Dokumentation, hieß es aus dem Landhaus. Hinsichtlich Qualitätsmanagement müsse er bei den Organisationen direkt nachfragen. Hagen: “Am erschreckendsten finde ich, dass das Land und der Gemeindeverband im Bereich der medizinischen Versorgung der Einhaltung von Hygienestandards keine qualitative Kontrolle durchführt und dokumentiert, sondern sich vollkommen auf die Angaben der Organisationen verlässt.”

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Die Vereinbarung zwischen Land und Rotem Kreuz zur Rettungs- und Feuerwehrleitstelle bekam er erst gar nicht, da laut Land die Interessen der Geheimhaltung überwiegen würden. Hagen zog dagegen vor das Landesverwaltungsgericht und bekam recht. Der Vertrag liegt ihm nun vor. Er stammt aus dem Jahr 1996. Auf knapp fünf Seiten regeln Land und Rotes Kreuz, wer für Ausrüstung und Wartung zuständig ist, wer den Betrieb bezahlt und wie die Aufgaben des Leitstellenbeirats lauten. Natürlich geht es auch um das Geld. Laut Vertrag bezahlt das Rote Kreuz für die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle 3,9 Millionen Schilling. Irgendwann ergänzte jemand die Zahl per Kugelschreiber mit dem Euro-Betrag: 283.424 Euro. Zudem muss das Rote Kreuz für Personal, das vom Land bereitgestellt wird, 203 Schilling pro Stunde zahlen. Der Stundensatz wird aber angepasst und orientiert sich an einer bestimmten Gehaltsstufe samt Teuerungszulagen.

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