Wenn Straftäter einen Psychotherapeuten suchen müssen

Die Schließung der forensischen Ambulanz verschärft den Engpass. Sozialinstitutionen kämpfen bereits mit nächsten Herausforderungen.
Bregenz, Rankweil Wenn Straftäterinnen und Straftäter mit psychischen Erkrankungen verurteilt werden, müssen sie häufig in den sogenannten Maßnahmenvollzug. Dort wird ihre Erkrankung behandelt. Den Vollzug dürfen sie in der Regel nur unter Auflagen wieder verlassen. Dazu zählen Vorgaben zum Wohnort, Bewährungshilfe, medikamentöse Behandlung und Psychotherapie.
In Vorarlberg ist es seit Kurzem noch schwieriger geworden, diese Auflagen zu erfüllen, sagt Johannes Pircher-Sanou, Leiter der Bewährungshilfe Neustart. Die forensische Ambulanz des Instituts für Sozialdienste (IFS) am Landeskrankenhaus Rankweil wurde geschlossen. Nun zeigt sich: Das Justizministerium wusste bereits seit September davon. Drei Monate lang wurde verhandelt, letztlich musste der Vertrag aber aufgelöst werden. Seit April ist die Ambulanz geschlossen.

Jährlich wurden rund 35 Personen betreut. Im Februar gab das IFS bekannt, dass die forensische Ambulanz geschlossen werden müsse. Die Finanzierung sei nicht mehr gesichert, das Personal könne nicht mehr finanziert werden.
Schon im Herbst 2025 traf sich die Geschäftsführung des IFS mit Vertretern des Justizministeriums zu Gesprächen. Danach sei für das Ministerium absehbar gewesen, „dass eine Schließung bevorsteht“, heißt es in der Anfragebeantwortung. Das Ministerium habe gemeinsam mit dem IFS nach einer Lösung gesucht, diese habe letztlich aber nicht gefunden werden können. „Worauf es zu einer beiderseitigen einvernehmlichen Auflösung des Vertrages kam.“
IFS-Geschäftsführerin Martina Gasser bestätigt auf VN-Anfrage, dass ernsthafte Verhandlungen geführt worden seien. „Es gab persönliche Gespräche in Wien, zudem war ein Mitarbeitender des Ministeriums bei uns vor Ort.“ Letztlich sei die Finanzierung gescheitert. „Wir hätten einen höheren Satz benötigt, um das Personal zu finanzieren. Diesen haben wir nicht erhalten.“

Das Justizministerium von Ministerin Anna Sporrer hält fest: „Nicht nur in Vorarlberg, sondern auch in Niederösterreich und dem Burgenland bestehen keine forensischen Ambulanzen.“
Für die Betroffenen ist das ein Problem. Bereits 2024 berichteten Medien von Wartezeiten von bis zu sechs Monaten auf einen Kassenplatz für Psychotherapie. Dieses Bild zeige sich in ganz Österreich, sagt Pircher-Sanou. „Schon mit der forensischen Ambulanz in Rankweil war die Situation angespannt. Einige Klientinnen und Klienten mussten bereits in den niedergelassenen Bereich ausweichen. Diese Situation wird sich noch verschärfen.“
Das wiederum erschwere es den Betroffenen, die gerichtlichen Weisungen zu erfüllen. Deshalb unterstütze man die Personen bereits während ihrer Zeit im Maßnahmenvollzug bei der Suche nach Therapieplätzen. „Der Dringlichkeitsbedarf ist eigentlich sehr hoch. Oft werden Personen auch erst aus der Maßnahme entlassen, wenn die Voraussetzungen geschaffen sind.“
Nationalratsabgeordnete Nina Tomaselli von den Grünen kritisiert, dass Bund und Land die Verantwortung gegenseitig abschieben würden. „Wer hier Versorgungslücken entstehen lässt, riskiert nicht nur menschliche Tragödien, sondern mittelfristig auch mehr Rückfälle und damit neue Belastungen für Justiz und Gesellschaft.“

Beim IFS richtet sich der Blick auf die Zukunft. Derzeit verhandeln die Sozialinstitutionen mit der Landesregierung über neue Tarife im stationären Bereich. Man befinde sich noch im Prozess, der Ausgang sei offen, sagt Geschäftsführerin Gasser den VN. Zusätzliche Sorgen bereite dem IFS, dass die Finanzierung des Sozialfonds für die kommenden zwei Jahre eingefroren werde. „Dies auch noch zu kompensieren, stellt uns vor große Herausforderungen.“