Asyl: “Es muss auch gesehen werden, welche Anstrengung Österreich als Gesellschaft und auch als System leistet”

Politik / 21.05.2026 • 15:16 Uhr
Grabherr warnt vor Ungleichbehandlung verschiedener Gruppen.  VN/Steurer
Grabherr betont, dass Familiennachzug die Integration fördert. Sie warnt auch vor Polarisierungen in der Debatte. VN/Steurer

Der Nationalrat beschließt den Asylpakt – Kritik kam an der Quotenregelung, aber aus unterschiedlichen Gründen.

Wien Der Nationalrat hat am Mittwoch nach einer emotional geführten Debatte den europäischen Asylpakt in nationales Recht übergeführt. Die neuen Regeln sehen unter anderem beschleunigte Asylverfahren, längere Anhaltungen an Flughäfen und strengere Sanktionen in der Grundversorgung vor. Für hitzige Wortmeldungen sorgte die neue Quotenregelung, über die Familienzusammenführung ab Juli erfolgen soll. Das Ausmaß des Familiennachzugs wird künftig durch eine Quote geregelt. Deren Höhe ist noch nicht festgelegt. Bereits seit Juli 2025 ist der Familiennachzug von Geflüchteten weitgehend ausgesetzt.

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Asyl: "Es muss auch gesehen werden, welche Anstrengung Österreich als Gesellschaft und auch als System leistet"
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) und Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). APA/Hans Klaus Techt

Innenminister Gerhard Karner verteidigte das Paket und betont, Österreich müsse auf seine Aufnahmefähigkeit achten. Für die ÖVP markiert der Asylpakt die “größte Verschärfung seit 20 Jahren”. SPÖ und Neos unterstützten als Koalitionspartner die Reform. SPÖ-Sicherheitssprecher Maximilian Köllner sprach von erstmals einheitlichen Regeln innerhalb der EU. Neos-Klubchef Yannick Shetty erwartet sich dadurch mehr Ordnung, Kontrolle und Zusammenarbeit.

Asyl: "Es muss auch gesehen werden, welche Anstrengung Österreich als Gesellschaft und auch als System leistet"
FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann (l.) und FPÖ-Chef Herbert Kickl. APA/HANS KLAUS TECHT
Asyl: "Es muss auch gesehen werden, welche Anstrengung Österreich als Gesellschaft und auch als System leistet"
Kritik an der Quotenregelung beim Familiennachzug kam von den Grünen. Alma Zadić verwies dabei auf ihre eigene Lebensgeschichte. APA/HANS KLAUS TECHT

Kritik der Opposition

Scharfe Kritik kam dagegen von der FPÖ. Herbert Kickl warnte vor einer neuen “Zwangsverteilung” von Flüchtlingen in Europa und sprach sich grundsätzlich gegen weitere Asylanträge in Österreich aus. Auch die Grünen verweigerten großen Teilen des Pakets ihre Zustimmung. Die ehemalige Justizministerin Alma Zadić verwies darauf, dass sie selbst nicht hier wäre, wenn diese Regelung in ihrer Kindheit gegolten hätte. Zadićs Familie flüchtete aufgrund des Bosnienkriegs, als die Grüne zehn Jahre alt war.

Familien fördern Integration

Abseits der parteipolitischen Auseinandersetzung verweist Eva Grabherr, Geschäftsführerin des Vereins okay.zusammenleben, auf die gesellschaftliche Dimension der Debatte. Die starke Zuwanderung der vergangenen Jahre habe insbesondere Bildungseinrichtungen in Wien, aber auch in Vorarlberg stark gefordert. “Ich finde, es muss auch gesehen werden, welche Anstrengung Österreich als Gesellschaft und auch als System leistet.”

Gleichzeitig warnt sie davor, Menschen langfristig von ihren Familien zu trennen. “Das stärkt das Zugehörigkeitsgefühl, die Verankerung im Land, wenn die Menschen da sind, für die ich sorge.” Politik müsse zwar auch die zunehmend angespannte Stimmung in der Bevölkerung ernst nehmen, sagt Grabherr. Dauerhafte Einschränkungen beim Familiennachzug seien langfristig jedoch weder rechtlich haltbar noch integrationspolitisch sinnvoll. “Wir müssen aus dieser Polarität heraus.”

Verbesserung bei minderjährigen Geflüchteten

Zustimmung gab es im Nationalrat hingegen für eine neue Obsorgeregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sie erhalten zukünftig von Anfang an eine Obsorge durch Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT). Vorarlbergs Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer ist froh darüber: “Die Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich haben das seit längerer Zeit gefordert und sehen diesen Ansatz grundsätzlich positiv.” Das Gesetz ermöglicht den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zudem, das Alter eines Jugendlichen feststellen zu lassen, sollten sie selbst die Minderjährigkeit bezweifeln. Das bedeutet aber auch, dass die Einrichtungen zunächst selbst darüber entscheiden können. Diese Bestimmung werde dem von der UN-Kinderrechtekonvention geforderten Vorrang des Kindeswohls nicht gerecht, kritisierten die Kinder- und Jugendanwälte bereits im Begutachtungsverfahren. Denn so fehle ein objektives gerichtliches Verfahren. “Leitet der KJHT mangels eigener Zweifel kein Verfahren ein, wird der unbegleitete Fremde trotz behaupteter Minderjährigkeit faktisch als volljährig behandelt”, kritisieren die Anwälte.