Entlastung droht zu verpuffen

Haushalte zahlen künftig weniger für Grundnahrungsmittel, aber mehr für Pakete.
SCHWARZACH. Mit 1. Juli sinkt der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuersatz auf Grundnahrungsmittel von zehn auf 4,9 Prozent. Das haben ÖVP, SPÖ und Neos diese Woche im Nationalrat beschlossen. Ein Kilo Äpfel zum Beispiel könnte dann 2,29 statt 2,40 Euro kosten, Brot 1,91 statt zwei Euro und Mehl 76 statt 80 Cent. Könnte, weil offen ist, ob die Entlastung zur Gänze an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben wird.

Der Effekt wirkt so oder so gering. Matthias Schnetzer, Chefökonom der Arbeiterkammer, betont jedoch, dass es momentan auf jeden Zehntelprozentpunkt ankomme, um den die Inflation gedrückt werde. Und das geschehe nicht nur durch die vorgesehene Maßnahme, sondern etwa auch durch die Spritpreisbremse, bei der er ungleich größer sei.
Die Mehrwertsteuersenkung hält der Schlinser zudem für sinnvoll, weil sie verteilungspolitisch gut wirke: In Relation zum Einkommen würden ärmere Haushalte eher davon profitieren. Das unterstreicht auch die WIFO-Budgetexpertin Margit Schratzenstaller. In Euro hätten obere Einkommensschichten allerdings mehr davon, weil ihre Gesamtausgaben für Nahrungsmittel höher sind.
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Der Budgetdienst des Parlaments hat nachgerechnet: Der durchschnittliche Haushalt wird um 73 Euro pro Jahr entlastet. Gemessen am verfügbaren Einkommen entspricht das 0,12 Prozent. Beim untersten Zehntel der Haushalte handelt es sich um 57 Euro bzw. 0,32 Prozent, beim obersten um 87 Euro bzw. 0,07 Prozent. Nach Haushaltsgröße kommt bei Alleinstehenden über alle Einkommensschichten hinweg ein Effekt von durchschnittlich 45 Euro zusammen und bei drei Personen etwa ein solcher von 89 Euro.
Wesentlich ist aber eben, dass die Steuersenkung auch an die Konsumenten weitergegeben wird. Darauf sei zu achten, betont Schnetzer. Schratzenstaller empfiehlt, das nach einer gewissen Zeit zu überprüfen.
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Wichtig ist das auch, weil es um jeden Cent geht: Die Budgetlage ist angespannt. Daher sieht sich die Regierung gezwungen, zur Finanzierung der Entlastung eine Paketabgabe einzuführen, also eine Belastung vorzunehmen. Sie ist noch nicht beschlossen, soll aber mit 1. Oktober kommen und zwei Euro pro Sendung betragen, die über Onlinehändler mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz laufen. Also Amazon und eBay etwa.
Was das bedeutet, hat der Budgetdienst noch nicht ermittelt. „Pi mal Daumen“ werde die Inflationsrate längerfristig aber nicht um 0,15 Prozentpunkte gedrückt werden, wie sie es durch die Steuersenkung allein tun würde, sondern um rund 0,05 Prozentpunkte. Einzelne Haushalte müssen sich zur Orientierung lediglich überlegen, wie viele Pakete sie über betroffene Händler beziehen. Unter der Annahme, dass die Abgabe zur Gänze auf Kundinnen und Kunden abgewälzt wird, bleibt beim Durchschnittshaushalt nichts mehr über von der Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel, sobald er mehr als drei Pakete pro Monat bezieht. Dann macht die Abgabe in Summe deutlich mehr als 70 Euro pro Jahr aus.

Der Rechnungshof sieht in ihr denn auch „eine finanzielle Belastung der Privathaushalte und Relativierung der Entlastung durch die Steuersenkung“, wie er in einer Stellungnahme schreibt. AK-Ökonom Schnetzer hätte „eine stärkere Beteiligung der Reichsten“ bei der Budgetsanierung bevorzugt, wie er betont, um seine Forderung nach einer „Steuer auf Millionenerbschaften und -schenkungen“ zu bekräftigen: „Das wäre nötig, wenn die Losung der ,breiten Schultern‘ wirklich ernst genommen wird.“