Warum Dietrich Klapper Leerstandsabgabe für eine vermietete Wohnung zahlen muss

Vermieter muss für Fehler der Mieterin zahlen. Vogewosi in mehreren Gemeinden damit konfrontiert.
Lustenau, Schwarzach Da staunte Dietrich Klapper nicht schlecht, als er den Brief der Gemeinde Lustenau öffnete: Der Pensionist muss Leerstandsabgabe bezahlen. Und das, obwohl die Wohnung vermietet war. Da könne man nichts machen, beharrt die Gemeinde auf der Abgabe. Ein Problem, mit dem auch Vorarlbergs landeseigener Wohnbauträger Vogewosi konfrontiert ist – allerdings in einer anderen Gemeinde.
Dietrich Klapper ist 85 Jahre alt. Im Laufe der 90er-Jahre ließ er ein altes Haus renovieren, baute neun Mietwohnungen ein. Seitdem habe er nur Ärger. “Eine Wohnung war vollkommen zerstört. Wir haben alles finanziert, zahlen Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Kosten für den Mietvertrag, für die Vermittlung. Und jetzt Leerstandsabgabe. Ich bin nur am Zahlen”, sagt Klapper und fügt an: “Hätte ich das damals gewusst, hätte ich nicht vermietet.”
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Der Grund für die Abgabe: Die Mieterin hat ihren Hauptwohnsitz nicht angemeldet. Nicht sein einziges Problem mit ihr, berichtet Klapper. “Sie hat ein halbes Jahr keine Miete mehr bezahlt, wir mussten dann mit dem Anwalt dem Geld nachrennen”, berichtet Klapper. Als er dann auch noch den Brief von der Gemeinde erhielt, dachte er zunächst an einen Irrtum. “Ich habe ihnen den Mietvertrag geschickt, bin auch direkt zur Gemeinde. Das hat nichts gebracht”, ärgert sich Klapper. Auf VN-Anfrage bestätigt die Gemeinde: “Die Rechtslage ist eindeutig: Liegt keine Anmeldung des Mieters vor, muss der Vermieter trotzdem eine Zweitwohnungsabgabe zahlen, weil die Daten des Zentralen Melderegisters ausschlaggebend sind.”

Ein Problem, das auch die Vogewosi kennt, berichtet Geschäftsführer Hans-Peter Lorenz. Und zwar in drei bis vier Gemeinden im Unterland. Welche, möchte er nicht nennen. “Das betrifft Wohnungen, die wir saniert haben und anschließend vermietet werden, die Mieter sich aber nicht ordnungsgemäß anmelden. So ist plötzlich ein halbes Jahr niemand in der Wohnung registriert.” Und ab 26 Wochen zählt die Wohnung als Leerstand. “Bisher laufen Gespräche, wir haben noch nichts vorgeschrieben bekommen. Wenn es so weit ist, werden wir uns überlegen, was rechtlich möglich ist”, fährt Lorenz fort. Skurril dabei ist vor allem, dass die Gemeinde es ist, die Vogewosi-Wohnungen vergibt. Sie weiß also eigentlich, dass sie vermietet sind.
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Lorenz hofft, dass es bald Regeln wie in anderen Bundesländern gibt, wo gemeinnützige Wohnungen explizit von der Leerstandsabgabe ausgenommen sind – Bregenz hat diese Ausnahme zum Beispiel auch schon beschlossen. “Wir brauchen da eine Lösung auf Landesebene. Eine Gemeinde meint, wir müssen die Instandsetzung nachweisen. Wir krachen in der Bürokratie zusammen, da stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht mehr”, betont Lorenz. “Vor allem, weil wir Partner der Gemeinde sind.” Lorenz ist aber zuversichtlich: “Da wird sich auf Landesebene schon etwas tun.”
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Bei jeder Wohnung komme ein mittlerer vierstelliger Betrag zusammen, rechnet Lorenz vor. Auch Dietrich Klapper müsste in Lustenau weit über 1000 Euro zahlen. 8,91 Euro pro Quadratmeter, dazu anteilig die Gemeinschaftsräume und der Trockenraum. Klapper muss den Betrag selbst berechnen. Im Vorjahr nahm Lustenau mit der Leerstandsabgabe rund 145.000 Euro ein.
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Klapper ist kein Einzelfall, heißt es aus dem Lustenauer Rathaus: “Es gibt einzelne Eigentümer, die deswegen Kontakt mit der Marktgemeinde Lustenau aufgenommen haben.” Das sorgt für Ärger, jedenfalls bei Dietrich Klapper. “Die Gemeinde lädt jedes Jahr ältere Mitbürger zum Geburtstag ein. Ich werde heuer nicht mehr hingehen”, hält er fest. “Das können Sie ruhig schreiben.”