Naturschutzanwältin widerspricht: “Wir verhindern kaum etwas, wir verbessern Projekte”

Katharina Lins hält die geplanten Lockerungen im Gesetz für Natur- und Landschaftsschutz für problematisch und nennt konkrete Folgen.
Schwarzach “Wenn es tatsächlich in den letzten 30 Jahren eine totale Übermacht von Naturschutz und Ökologie gegeben hat, hätte ich das nicht bemerkt.” Mit diesen Worten reagiert Naturschutzanwältin Katharina Lins auf die geplante Novelle des Gesetzes für Natur- und Landschaftsschutz (GNL). Die Landesregierung begründet die Reform mit Entbürokratisierung und schnelleren Verfahren. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) spricht von einem “guten Miteinander von Naturschutz und Wirtschaft”, das bestehende Gesetz sei in den vergangenen Jahrzehnten “überbordend” ausgelegt worden. Viele Verfahren sollen deshalb künftig entfallen.
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Drei bis vier Beschwerden pro Jahr
Lins kennt den Gesetzesentwurf bislang nur aus der Präsentation der Landesregierung. Ihr Eindruck: “Es geht wohl viel um die symbolische Wirkung. Ob das aber wirklich so viel bringt, ist die andere Frage.” Den Vorwurf der Landesregierung, man wolle “Dauerverhinderern einen Riegel vorschieben”, weist sie zurück. Die Naturschutzanwaltschaft erhebe pro Jahr maximal drei bis vier Beschwerden.
Als aktuelles Beispiel nennt Lins eine Deponie in Götzis, bei der sensible Waldbereiche berücksichtigt werden sollen. Bei einem Skilift in Schröcken habe die Beschwerde erreicht, dass Materialtransporte mit dem Hubschrauber so organisiert werden, dass Vögel nicht gestört werden. Auch am Loischkopf ist man mittlerweile stolz auf das Schutzkonzept für die Auerhühner beim Bikepark. “Wir haben kaum etwas verhindert, sondern verbessert.” Auch bei alltäglichen Bauprojekten gehe es meist um Details. Man schaue auf Bepflanzung, Dachbegrünung, Außenbeleuchtung oder für Vögel gefährliche Glasflächen.
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Gelockerte Bewilligungspflichten
Die vom Landeshauptmann angekündigte Einschränkung der Beschwerderechte auf ein EU-rechtliches Mindestmaß sieht Lins gelassen: “Wenn man genau schaut, ändern sich die Beschwerderechte gar nicht. Das war schon bisher so.” Zusätzliche Beschwerdemöglichkeiten habe das GNL zwar vorgesehen, “das ist in 30 Jahren aber nie eingetreten.”
Größere Auswirkungen erwartet Lins bei den gelockerten Bewilligungspflichten. So sollen zahlreiche Vorhaben künftig ohne naturschutzrechtliche Bewilligung möglich sein oder erst ab deutlich höheren Schwellenwerten geprüft werden. Das betrifft etwa Parkplätze (erst ab 2000 statt 800 Quadratmetern) und Lagerplätze im Grünland (bis 800 Quadratmeter) sowie Geländeveränderungen wie Planierungen oder Aufschüttungen (erst ab 400 statt 100 Quadratmetern). Gebäude innerhalb bebauter Gebiete sollen generell bewilligungsfrei werden, außerhalb erst ab 2000 Quadratmetern überbauter Fläche. Gebäude unter 20 Metern Höhe sowie Straßen unter vier Metern Breite werden ebenfalls bewilligungsfrei.
Aktuelle Entwicklungen außerhalb Vorarlbergs
Auch Kärnten kündigte Anfang Juni eine Novellierung des Naturschutzgesetzes an: Es seien “pragmatische Lösungen” nötig – beispielsweise um mehr Kleinwasserkraftwerke zu errichten, sagte Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP). Im Nachbarland Deutschland wird derzeit ebenfalls über schnellere Genehmigungen und weniger Bürokratie bei Infrastrukturprojekten diskutiert. Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Planungs- und Genehmigungsverfahren für Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserwege beschleunigen soll. Die Bundesregierung betont, dass Umweltstandards erhalten bleiben, während Opposition und Umweltverbände ebenso wie in Vorarlberg vor einer Schwächung von Naturschutz und Bürgerbeteiligung warnen.
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Nur noch fünf Meter Uferschutzbereich
Besonders kritisch sieht Lins die geplante Verkleinerung der Uferschutzbereiche. Die Schutzstreifen entlang von Bächen und Flüssen sollen außerhalb bebauter Gebiete von 20 auf fünf, innerhalb bebauter Gebiete von 10 auf fünf Meter schrumpfen. Gerade angesichts der zunehmenden Hitze sei das problematisch: “Die fehlende Beschattung der Gewässer und die Erwärmung des Wassers sind ein riesiges Problem.”
Auch der Grüne Klubobmann Daniel Zadra spricht angesichts der Hitzewelle vom “völlig falschen Signal”. Statt Entsiegelung zu fördern, öffne die Landesregierung “die Schleusen für noch mehr Beton und Asphalt”.
Zweifel an Beschleunigung
Sollte die Naturschutzanwaltschaft aus Verfahren ohne EU-Bezug herausfallen, werde das die Verfahren aus Lins’ Sicht kaum beschleunigen. Zwar werde die Frist für Stellungnahmen von vier auf drei Wochen verkürzt. “Wo es aber wirklich lange dauert, ist, wenn Unterlagen fehlen oder Projekte noch nicht ausgereift sind. Es liegt selten am Naturschutz.”