Urteil gegen Witwer großteils aufgehoben: “Als Bürgermeister wird man für alles verantwortlich gemacht”

Der Thüringer Bürgermeister bleibt unbescholten. Ein kleiner Teil der Finanzstrafe bleibt nach OGH-Urteil übrig.
Thüringen, Wien Zumindest auf seiner eigenen Facebook-Seite war schon im Dezember klar, dass das Urteil nicht halten würde. “Unglaublich, sowas!”, war zu lesen. “Ein Wahnsinn”, “völlig überzogen”. Der Bregenzer Vizebürgermeister und Parteikollege Roland Frühstück sprach Harald Witwer unter einem Facebook-Posting vom 20. Dezember Mut zu: “Kopf hoch und mit Zuversicht in die nächste Runde.” Vier Tage zuvor war der Thüringer Bürgermeister Harald Witwer (ÖVP) vom Landesgericht Feldkirch wegen Abgabenhinterziehung und grob fahrlässiger Abgabenhinterziehung schuldig gesprochen worden. Wie der ORF Vorarlberg nun berichtet, hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil teilweise auf. Es bleiben 36.000 Euro Strafe – die Hälfte davon bedingt. Das Urteil gegen den ebenfalls angeklagten, mittlerweile pensionierten Leiter der Finanzverwaltung bleibt hingegen aufrecht.
Harald Witwer wurde zum Verhängnis, dass es der damalige Leiter der Finanzverwaltung verabsäumte, die Umsatzsteuer für die gemeindeeigene Immobiliengesellschaft verspätet und auch nach mehrmaligem Hinweis des Finanzamts nicht voranzumelden. Witwer war als Bürgermeister Geschäftsführer der Immobiliengesellschaft. Als Entscheidungsträger wurde er schließlich der grob fahrlässigen Abgabenhinterziehung schuldig gesprochen. Witwer meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Denn: Für Witwers Vergehen sei gar nicht das Gericht, sondern die Finanzbehörde zuständig. Es sei kein gerichtliches Verfahren.
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Das sah der OGH nun auch so. Die Höchstrichter kassierten teilweise das Urteil. Lediglich eine Strafe von 36.000 Euro – zur Hälfte bedingt – wegen Abgabenhinterziehung blieb übrig. “Das ist so, das nehme ich natürlich zur Kenntnis”, erklärt Witwer auf VN-Anfrage. “Wir haben damit gerechnet, dass der OGH der Beschwerde stattgibt. Persönlich bin ich erleichtert, dass die Sache nun erledigt ist und nur noch das übrig bleibt”, fährt er fort. Er gilt weiterhin als gerichtlich unbescholten. “Als Bürgermeister sehe ich es schon kritisch. Man wird für alles verantwortlich gemacht. Aber man soll sich ja auf seine Mitarbeiter verlassen können.” Er hält fest: “Wichtig ist, dass Steuern immer bezahlt wurden und sich nie jemand bereichert hat.”
Die Beschwerde des ehemaligen Leiters der Finanzverwaltung hat der OGH hingegen abgewiesen. Die Strafhöhe von 80.000 Euro sei angemessen, wobei 30.000 Euro davon bedingt sind. Die Strafe gegen die gemeindeeigene Immobiliengesellschaft hob der OGH hingegen auf.