Staatsbürgerschaft geschafft! “Mein Sohn wäre sonst staatenlos gewesen”

Die Zahl der Einbürgerungen in Vorarlberg steigt weiter. Ein Lustenauer IT-Techniker ist einer davon.
Lustenau, Bregenz Endlich geschafft. Ein halbes Jahr lang hat Ibrahim Alhaj Naimah auf diesen Moment hingearbeitet. Ende Jänner war es so weit: Er hält die Staatsbürgerschaftsurkunde in den Händen. Er ist einer von 648 Vorarlbergerinnen und Vorarlbergern, die im ersten Halbjahr eingebürgert worden sind. Das sind 35 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Trend setzt sich also fort.
2025 erhielten erstmals seit fast 20 Jahren wieder mehr als 1000 Menschen in Vorarlberg die Staatsbürgerschaft. Das hängt unter anderem mit der Flüchtlingskrise 2025 zusammen, erläutert Migrationsforscherin Judith Kohlenberger von der WU Wien im VN-Gespräch. “Viele der 2015 und 2016 angekommenen Menschen erfüllen mittlerweile die Voraussetzungen für eine Einbürgerung.” Gerade unter Asylberechtigten sei der Wunsch groß, einen Pass zu erwerben. Schließlich ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten, etwa bei der Reisefreiheit. “Der österreichische Pass gilt im internationalen Vergleich als sehr starker Pass”, betont Kohlenberger.
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Auch Ibrahim Alhaj Naimah floh 2015 aus Syrien und bekam in Österreich Asyl. Zuerst lebte er in Wien, 2019 zog er nach Lustenau. Am 1. Juli 2025 beantragte er den Pass. “Man hat mit einem österreichischen Pass viel mehr Rechte. Vor allem das Reisen ist viel leichter geworden”, bestätigt er Kohlenbergers Analyse. Der 31-Jährige nennt einen zweiten Hauptgrund: “Auch mein einjähriger Sohn hat jetzt die Staatsbürgerschaft.” Er wäre sonst staatenlos gewesen. “In Syrien ist alles zusammengebrochen, da ist es nicht einfach, eine Staatsbürgerschaft zu beantragen.”
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Von den Staatsbürgerschaftswerbern höre man oft noch einen weiteren wesentlichen Grund, erklärt ein Sprecher des zuständigen Landesrats Markus Klien: “Drittstaatsangehörige dürfen in Vorarlberg grundsätzlich keine Immobilien erwerben.”

Dass die Zahl der Einbürgerungen zehn Jahre nach der Flüchtlingskrise steigt, hat mit den Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft zu tun. Nach zehn Jahren Aufenthalt kann man um die Staatsbürgerschaft ansuchen. Unter besonderes Voraussetzungen ist das sogar schon nach sechs Jahren möglich. Ibrahim Alhaj Naimah erfüllte sie. Dazu musste der IT-Techniker nachweisen, dass er seit drei Jahren ununterbrochen arbeitet, keine Mindestsicherung erhielt, gut integriert ist, Deutsch spricht, sich in Österreich auskennt, unbescholten ist – und genug verdient, um sich selbst zu erhalten.

Gerade diese hohe Einkommensschwelle wird immer wieder kritisiert. “Viele als Österreicher geborene Menschen erreichen diese Schwelle nicht und könnten damit nie eine Staatsbürgerschaft erwerben. Natürlich geht es hier um die Selbsterhaltung der neuen Staatsbürger. Sie sollen dem Staat nicht auf der Tasche liegen. Dennoch muss man hinterfragen, ob die Schwelle nicht zu hoch angesetzt ist, weil sie dadurch etwa migrantische Frauen benachteiligt”, erklärt Migrationsforscherin Kohlenberger.

Auch, dass man in einer WG zusammen mit jemandem lebt, der Mindestsicherung bezieht, kann einem negativ ausgelegt werden. Für Nichtösterreicher, die hier geboren werden, kann ein längerer Studienaufenthalt im Ausland ebenfalls zum Problem werden. “Und muss wirklich jede Parkstrafe auf das Konto der Unbescholtenheit einzahlen?”, fragt sich Kohlenberger und ergänzt: “Im internationalen Vergleich gibt es hierzulande immer noch relativ wenig Einbürgerungen. Die Quote ist bei uns zwar auf 0,8 Prozent gestiegen. Aber der EU-Schnitt liegt bei 2,6 Prozent.” Denn der Erhalt der Staatsbürgerschaft nach etwa sechs Jahren wirke integrationsfördernd – verstreicht wesentlich mehr Zeit, verpufft der Effekt.