AfD kämpft weiter um Millionenspende aus Vorarlberg

Die Alternative für Deutschland gibt sich siegesgewiss an den Wahlurnen. Vor den Gerichten muss sie jedoch weiterhin um die Herausgabe von 2,35 Millionen Euro kämpfen.
Berlin, Wien AfD-Parteichefin Alice Weidel führte ihr Sommergespräch in Wien, da man so sowohl Demonstranten im Hintergrund verhindern als auch sich mit der FPÖ austauschen konnte. Ihre Parteikollegen in Sachsen-Anhalt sind bei den anstehenden Landtagswahlen siegessicher, obwohl der Landesverband als “gesichert rechtsextrem” eingestuft ist. Doch Wahlwerbung kostet Geld. Wenig verwunderlich kämpft die AfD weiter um die Herausgabe von 2,35 Millionen Euro aus Vorarlberg.
Strohmannverdacht
Im Dezember 2024 finanzierte der frühere Vorarlberger FPÖ-Landesgeschäftsführer Gerhard Dingler der AfD Plakate im Wert von 2,35 Millionen Euro. Doch Recherchen des Spiegels, des Standards und des ZDF legen den Verdacht nahe, dass der deutsch-schweizerische Immobilieninvestor Henning Conle ihm zuvor für diesen Zweck 2,6 Millionen Euro überließ. Der 82-Jährige gilt als der größte Wohnraumeigentümer in Zürich, allein in London soll sein Immobilienimperium laut Guardian zwei Milliarden Pfund wert sein.
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Der Deutsche Bundestag sah eine illegale Parteienfinanzierung über einen Strohmann. Daraufhin überwies die AfD dieses Geld vorsorglich der Bundestagsverwaltung. Dies sieht das Gesetz vor, um teure Sanktionen zu vermeiden. Nun fordert sie das Geld zurück, blitzte damit aber im Mai beim Verwaltungsgericht Berlin ab. Derzeit wartet die AfD auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.
Weder Geldwäsche noch Urkundenfälschung
In Österreich wurde gegen Dingler ermittelt. Es bestand der Verdacht der Geldwäsche und der Fälschung von Dokumenten oder Beweismitteln. So legte er seiner Hausbank eine Schenkungsurkunde Conles vor und gab an, das Geld sei für ein Investitionsprojekt. Diese wurde jedoch stutzig und meldete den Behörden einen Geldwäscheverdachtsfall.
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Die Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingestellt. Da der Ursprung des gespendeten Geldes nicht aus einer kriminellen Tätigkeit herrührte, handelte es sich nicht um Geldwäsche, erklärt Justizministerin Anna Sporer auf eine parlamentarische Anfrage der Nationalratsabgeordneten Nina Tomaselli. Da die Urkunde weder einen falschen Aussteller angab noch nachträglich verfälscht wurde, war es auch keine Urkundenfälschung. Es wurde jedoch auch kein Beweismittel gefälscht. Dies greift nur, wenn das Dokument in einem Verfahren der Justiz, Exekutive oder einem Untersuchungsausschuss hätte verwendet werden sollen. Auch wenn die Strohmannspende gegen deutsches Recht verstößt, erfülle sie “per se keinen der österreichischen Gerichtsbarkeit unterfallenden gerichtlichen Straftatbestand.”
Conle nicht unbekannt
Doch auch das deutsche Parteiengesetz sieht nur Strafen für die Parteien und deren Mitarbeiter vor, sofern diese die Herkunft oder Höhe einer Spende zu verschleiern versuchen. Der Strohmannspender selbst muss daher auch in Deutschland kaum mit Konsequenzen rechnen. Für Conle ist es ebenfalls kein Novum: Bereits 2020 verhängte die Bundestagsverwaltung eine Strafe von fast 400.000 Euro gegen die Partei, weil Conle Alice Weidel bei einer Wahl im Bodenseekreis verdeckt finanziert haben soll. Auch die Beschwerden gegen diese Entscheidung scheiterten vor den Gerichten.