Warum ein Steuervorteil für Grenzgänger trotzdem zu Verlusten führen kann

Politik / 28.08.2026 • 14:41 Uhr
Warum ein Steuervorteil für Grenzgänger trotzdem zu Verlusten führen kann
Karl Sackl warnt: Bei einer Umstellung können Bankgebühren anfallen.VN/Prock

Grenzgänger kämpfen weiter um volle Steuergleichstellung bei der 13. Monatspension.

Schwarzach 43 Jahre lang hat Karl Sackl in der Schweiz gearbeitet. Mit 65 Jahren ging er in Pension, nun ist er 83 – und kämpft seit 18 Jahren um eine gerechtere Besteuerung seiner Pension. Er ist einer von rund 50.000 Menschen in Vorarlberg, die ausländische Pensionsleistungen erhalten. Und steuerlich immer noch benachteiligt werden, kritisiert der Vorarlberger Grenzgängerverband (VGV). Die Grenzgänger schöpfen nach einem Treffen in Wien zwar Hoffnung, Signale aus dem Finanzministerium geben allerdings wenig Anlass dazu. Nach Gebührenänderungen der Banken könnten die Grenzgänger sogar Geld verlieren.

Grund für Sackls Kampf ist die Besteuerung der 13. AHV-Rente. AHV steht für Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung – die meisten ehemaligen Grenzgängerinnen und Grenzgänger erhalten Geld von der AHV. Sie bezahlt die Rente 13 Mal aus. Bei kleineren Renten passiert das jährlich. Und kleine Rentenbeträge gibt es oft, weil viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger nur einen Teil des Erwerbslebens im Ausland arbeiteten.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Bei der jährlichen Auszahlung fallen die Pensionistinnen und Pensionisten allerdings um den Steuervorteil für die 13. Auszahlung um. “Seit Jahrzehnten sagt man uns, dass es den Steuervorteil nur gibt, wenn die 13. Rente extra ausbezahlt wird”, erläutert Sackl. Er und seine Mitstreiter aus dem VGV fordern das Ministerium auf, dies zu ändern.

Herbert Fechtig, Obmann des VGV, erinnert sich: “Schon 2014 haben wir uns mit Abgeordneten getroffen, um das Thema anzusprechen.” Und es tat sich etwas. In Wien kämpften die Vorarlberger Abgeordneten für eine Lösung, in Vorarlberg fasste der Landtag einen einstimmigen Beschluss. Das Land formulierte ein Schreiben an das Ministerium, bekam eine Antwort. Und dann: nichts. “Das Antwortschreiben war unbefriedigend”, ärgert sich Fechtig. Darin heißt es: “Ein derart substanzieller Eingriff in das bestehende Regelungswerk kann politisch, budgetär und fachlich nicht befürwortet werden.” Fechtig weiter: “Es hat dann eigentlich auch niemanden mehr interessiert.” Und das, obwohl es um eine Summe von rund 210 Millionen Euro gehe, die jährlich an ausländischer Pension nach Österreich fließt.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Im Frühjahr schöpfte der VGV neue Hoffnung. SPÖ-Chef Mario Leiter vermittelte ein Treffen im Finanzministerium von Markus Marterbauer. Zwar hatte der Minister keine Zeit, allerdings sei der Kabinettschef anwesend gewesen. Fechtig ist deshalb guter Dinge, dass sich etwas ändert. Anders Karl Sackl: “Meine Hoffnung besteht aus ein bis zwei Prozent.”

Auch die Antwort des Ministeriums auf die VN-Anfrage gibt wenig Anlass dazu. Eine Sprecherin des Ministeriums verwies auf eine Klarstellung, wonach die 13. AHV-Rente bei monatlicher Auszahlung steuerbegünstigt sei. Und man könne die Auszahlung auf monatlich umstellen. Änderungen sind demnach nicht geplant.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Diese Umstellung rechnet sich aber nicht. Die PostFinance als Bank der Schweizer Pensionskasse überwies das Geld früher über die Erste Bank. Seit Herbst 2025 überweist sie das Geld direkt, womit es aus einem Nicht-EU-Land kommt. Für die Bankkundinnen und Kunden werden deshalb Gebühren fällig, teilweise zwischen sechs und zehn Euro pro Überweisung. Bei einer Bruttopension von 225 Franken pro Monat kann die monatliche Auszahlung zwar 31 Euro Steuerersparnis bringen. Bei sechs Euro Bankgebühren pro Überweisung stehen demgegenüber aber 66 Euro, die dazukommen. Das ergibt einen Verlust von 35 Euro.

Karl Sackl und der VGV wollen deshalb weiterkämpfen. Denn: “Dass es bei gleich hoher Rente eine ungleiche Besteuerung gibt, ist eine Ungerechtigkeit.”

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.