Unruhestand soll sich lohnen

Wer über das gesetzliche Pensionsalter hinaus erwerbstätig ist, soll deutlich mehr verdienen.
SCHWARZACH. “Die Aktivpension sorgt dafür, dass sich Arbeiten über das gesetzliche Pensionsalter hinaus endlich lohnt”, sagt Neos-Sozialsprecher Johannes Gasser: “Wer weiterarbeitet, bekommt deutlich mehr Geld.” Werner Huber, Obmann des Vorarlberger Seniorenbundes, findet die Pläne “grundsätzlich begrüßenswert”: “Der eine oder andere wird unter diesen Umständen sicher länger arbeiten.”
Die “Aktivpension” ist von Gasser und Vertretern der beiden anderen Regierungsparteien ausverhandelt worden und hat gerade den Sozialausschuss des Nationalrats passiert. Dort soll sie demnächst beschlossen werden und mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterarbeiten, sollen einen Steuerfreibetrag (“Aktivitätsfreibetrag”) von 1250 Euro im Monat bzw. 15.000 Euro im Jahr erhalten. Und zwar unabhängig davon, ob sie den Pensionsantritt aufschieben oder in der Pension erwerbstätig sind. Einziger Unterschied: Männer, die in der Pension erwerbstätig sind, müssen vor ihrem Pensionsantritt mindestens 40 Versicherungsjahre erworben haben. Bei Frauen sind vorerst weniger erforderlich (34). Das ändert sich jedoch schrittweise bzw. parallel zur laufenden Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters an das der Männer (65).
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Der Budgetdienst des Parlaments hat ausgerechnet, was die Reform bringt. Die Ergebnisse liegen den VN vor: Wer als unselbstständig Beschäftigter zum Beispiel 3000 Euro brutto pro Monat verdient, den Pensionsantritt aufschiebt und weiterhin arbeitet, erhält netto um 6566 Euro mehr im Jahr. Wer auf 7000 Euro im Monat kommt, hat um immerhin 9538 Euro mehr auf dem Konto.
Beim Zuverdienst in der Pension sind Beispielrechnungen komplizierter, weil der Effekt auch von der Pensionshöhe abhängt. Beträgt diese 2500 Euro und der Zuverdienst 1400 Euro (jeweils brutto pro Monat), gewinnt man laut Budgetdienst immerhin gut 6400 Euro im Jahr.

Alles gut? Für die Person, die davon profitiert, ist das attraktiv, und Unternehmen dürfen hoffen, dass sie so zumindest Fachkräfte länger im Betrieb halten können, die schwer zu ersetzen sind. Darauf weist auch der Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal hin. Es sei etwas, was man sehen müsse. Auf der anderen Seite ortet er jedoch kritische Punkte: Anstatt das Pensionsalter anzuheben, damit alle, die können, länger arbeiten, werde ein finanzieller Anreiz geschaffen, es zu tun. Und dieser Anreiz koste sehr viel Geld.
Tatsächlich werden unterm Strich Hunderte Millionen Euro im Staatshaushalt fehlen. Laut einer offiziellen Folgekostenabschätzung wird es sich 2027 um über 300 Millionen Euro handeln. Grund: Durch den Steuerfreibetrag verzeichnen Bund, letzten Endes aber auch Länder und Gemeinden niedrigere Einnahmen. Mazal: “Und das in Zeiten überbordender Staatsschulden, in denen sich mehr denn je die Frage stellt, was man sich leisten soll und kann.” Abgesehen davon gebe es Hunderttausende Arbeitslose, stelle sich die Frage, wie man sie überhaupt erst in Beschäftigung bringe.
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Was das Pensionssystem betrifft, betont Neos-Sozialsprecher Gasser, dass man eigens Wert darauf gelegt habe, dass die Aktivpension erst mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters in Anspruch genommen werden kann. Ein Anreiz, früher in Pension zu gehen, werde jedenfalls nicht geschaffen. Es dürfte vielmehr zu einer Anhebung des faktischen Pensionsalters kommen.
Manfred Lackner vom Pensionistenverband sieht die ganze Sache “nicht uneingeschränkt positiv”: “Erstens, sie kostet viel Geld. Geld, das zum Beispiel bei der Festlegung der Pensionsanpassung gefehlt hat. Und zweitens ist es verteilungspolitisch eine mittlere Katastrophe.” Viele hätten weniger oder gar nichts davon. Konkret ortet Lackner eine mögliche Verfassungswidrigkeit: Dass der Aktivitätsfreibetrag etwa Beziehern einer “Hacklerpension” nicht zugestanden werden dürfte, wenn sie weiterarbeiten, könnte seines Erachtens dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.