Anhaltung statt Haft für Kinder

Justizministerin lehnt Senkung der Strafmündigkeit ab und will Probleme anders lösen.
SCHWARZACH Die Zahl steigt österreichweit schon länger und seit 2022 auch in Vorarlberg. Gemeint ist die der tatverdächtigen Kinder, wobei es sich meist um Burschen handelt. Bundesweit waren es im vergangenen Jahr laut Anzeigenstatistik des Innenministeriums 1119 unter 10-Jährige sowie 13.179 10- bis unter 14-Jährige. Hierzulande ging es um 44 bzw. 498.
Ein wesentlicher Anteil der von Kindern und Jugendlichen begangenen Straftaten werde einer vergleichsweise kleinen Gruppe von wiederholt in Erscheinung tretenden Tatverdächtigen zugerechnet, betont die Landespolizeidirektion. Bei den festgestellten Straftaten gehe es insbesondere um Diebstähle sowie Einbrüche in Geschäftslokale.
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Strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können Kinder nicht. Dafür sind sie zu jung. Die Strafmündigkeit beginnt erst mit 14 Jahren. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat jüngst in der ORF-Pressestunde seine Forderung bekräftigt, dieses Alter zu senken: „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass ihm früh Grenzen aufgezeigt werden.” Schon davor hatte er Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) aufgefordert, aktiv zu werden und einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Antwort aus Wien: Das wird sie in dieser Form nicht tun. „Eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters ist nicht Teil des Regierungsprogramms und daher nicht vorgesehen”, heißt es aus ihrem Büro. Stattdessen soll die Möglichkeit geschaffen werden, unmündige Tatverdächtige in betreuten Wohngemeinschaften anzuhalten. Ein Gesetzesentwurf dafür sei bereits erarbeitet worden und solle „zeitnah“ mit den Regierungsparteien abgeklärt werden.
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Anhaltung statt Haft für Kinder also: Für den Verfassungsrechtler Peter Bußjäger bewegt man sich damit auf dünnem Eis. „Die Strafmündigkeitsgrenze herabzusetzen wäre die offenste und transparenteste Lösung, die eine zwangsweise Anhaltung von Kindern und Jugendlichen in einem maßvollen Rahmen ermöglicht”, ist er überzeugt.

In Wien ist eine sogenannte „Auszeit-WG“ auf Basis des Heimaufenthaltsgesetzes eingerichtet worden. „Bei diesem Gesetz geht es um Personen, die sich in einem Pflegeheim befinden”, so Bußjäger. Bei strafunmündigen Jugendlichen gehe es um etwas ganz anderes. Das passe nicht zusammen.
Im Justizministerium wird betont, dass man nun eine neue gesetzliche Grundlage schaffen wolle. Das Ergebnis bleibt freilich offen – und der Ruf nach einer Senkung des Strafmündigkeitsalters laut. Neben der ÖVP tritt auch die FPÖ für eine Senkung auf zwölf Jahre ein. Auf der anderen Seite sind nicht nur Sozialdemokraten dagegen, sondern auch Neos und Grüne.
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Und Experten? Thomas Dietrich, Geschäftsführer des „Koordinationsbüros für Offene Jugendarbeit und Entwicklung” in Vorarlberg, findet es problematisch, einerseits bei Unterstützungsprogrammen zu sparen, wie es geschehe, und andererseits „repressive Handlungsspielräume” ausweiten zu wollen, indem man auf die Möglichkeit drängt, Kinder einzusperren. Seiner Überzeugung nach wäre es notwendig, Maßnahmen aus sozialpädagogischer Sicht anzugehen: „Das bedeutet für mich, das Wohl des Kindes vorne anzustellen.”
Sigrid Hieble-Gruber, die diesen Bereich beim Institut für Sozialdienste (ifs) leitet, sieht Handlungsbedarf: Kinder würden heute viel früher in tiefgreifende Krisen geraten, in denen sie die Kontrolle über ihr Handeln verlieren. Darauf müsse man eingehen – „und zwar proaktiv und lange vor dem 14. Lebensjahr, aber eben pädagogisch im Sinne von Orientierung und Halt gebend”, wie sie betont: „Wir laufen Gefahr, Lösungen im Strafrecht zu suchen, ohne zuvor alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen.”

Die Diskussion über die Herabsetzung der Strafmündigkeit drohe, den Fokus von pädagogischer Unterstützung hin zu strafrechtlicher Verfolgung von Kindern zu verlagern, warnt Sigrid Hieble-Gruber: Das erschwere die Zusammenarbeit mit Jugendlichen und könne das Verhältnis zu Hilfesystemen belasten.