Über fünf Jahre Haft für Vorarlberger Recycling-Pionier Loacker

Der Vorarlberger Unternehmer Karl Loacker ist in Berlin nicht rechtskräftig zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter sprach von „mafiösen Strukturen“. Was dahintersteckt – und wie Loacker mit dem Urteil umgeht, schildert er den VN.
Text: Andreas Scalet & Michael Prock
Schwarzach, Berlin Mehr als 50 Beschuldigte und Unternehmen, ein mutmaßlicher Umsatzsteuerbetrug von rund 250 Millionen Euro und 100.000 Tonnen sogenannter Kupferkathoden: “Berliner Behörden haben das bisher größte Betrugssystem dieser Art zerschlagen”, schrieb das Handelsblatt 2018. Mittendrin: ein Vorarlberger, der ehemalige Chef und Miteigentümer des international tätigen Recyclingunternehmens Loacker. 2025 musste sich Karl Loacker in Berlin vor Gericht verantworten. Nach zahlreichen Verhandlungstagen fiel Anfang 2026 das noch nicht rechtskräftige Urteil: fünf Jahre und sieben Monate Haft. Fünf Monate davon gelten wegen der überlangen Verfahrensdauer als bereits vollstreckt. Laut Richter verursachten Loacker und sein damaliger Prokurist gemeinsam einen Steuerschaden von rund 51 Millionen Euro. Loacker bestreitet die Vorwürfe auch auf VN-Anfrage. Er sei Opfer eines “Riesengauners” gewesen.
Unverständnis bei Loacker
Loacker will das Urteil nicht hinnehmen. Er habe Revision eingelegt und werde um “Gerechtigkeit kämpfen”, sagt er den VN. Er sei weiterhin überzeugt, dass sich alles aufklären werde. Die Revision habe er unmittelbar nach dem Urteil eingebracht. “Jetzt dauert es seither fast schon ein Jahr”, und es sei noch nichts passiert.
Mit Loacker wurden zwei Mitangeklagte verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie zwischen 2011 und 2014 über einen Berliner Ableger des Vorarlberger Familienunternehmens in ein Umsatzsteuerbetrugssystem eingebunden waren. Sogenannte Kupferkathoden – hochreines Kupfer in Plattenform, das industriell weiterverarbeitet wird – wurden aus Serbien oder über ein Zolllager im Hafen von Rotterdam nach Deutschland geliefert. In Berlin wurden sie über mehrere Unternehmen weiterverkauft. Dabei seien Firmen ohne realen Geschäftsbetrieb in die Lieferkette eingebunden gewesen; An- und Verkäufe seien teilweise nur fingiert gewesen. Auf den entsprechenden Rechnungen wurde Umsatzsteuer ausgewiesen, die nicht an das Finanzamt abgeführt wurde. Das Geld sei vielmehr an serbische Hintermänner weitergeleitet worden, meist in bar bei Übergaben in Berliner Hotels. Der Vorsitzende sprach von “mafiösen Strukturen”.
Billig gekauft, Vorsteuer abgezogen
Loackers Unternehmen hätte die Kathoden zu verbilligten Marktpreisen erworben und anschließend teurer weiterverkauft. Loacker habe gewusst, dass die Lieferketten in das Umsatzsteuerhinterziehungssystem eingebunden waren. Zudem habe er in den Steuererklärungen unrechtmäßig Vorsteuer in Millionenhöhe geltend gemacht, ist das Gericht überzeugt. Gemeinsam mit seinem Prokuristen habe er dadurch einen Steuerschaden von rund 51 Millionen Euro verursacht.
Loacker, der seit Jahren im Ruhestand ist, widerspricht vehement. Ein Betrugsvorsatz sei für ihn unvorstellbar: Hätte er einen solchen gehabt, hätte er nie die Geschäftsführung übernommen. Dem Familienunternehmen mit Niederlassungen in acht Ländern und ihm selbst sei es wichtig, im Betrieb präsent zu sein und Verantwortung zu übernehmen. Auch im konkreten Fall habe man beim Kupferhandel in den Jahren 2011 bis 2014 Vorsteuer geltend gemacht; die Behörden hätten diese jedoch nicht anerkannt. Er habe im Prozess mit einer Klärung gerechnet. “Es gibt in dem Urteil aber nichts Erhellendes.” Es seien ihm Dinge unterstellt worden, “von denen ich nicht gedacht habe, dass man so etwas überhaupt behaupten kann”.
Über zehn Jahre Ermittlungen
Die Ermittlungen liefen bereits seit 2014. Das Landgericht Berlin verurteilte den Hauptangeklagten Senad W. im August 2018 wegen Steuerhinterziehung in 31 Fällen zu sieben Jahren Haft. W. hatte die Taten gestanden. Der Bundesgerichtshof ließ den Schuldspruch und die Freiheitsstrafe später im Wesentlichen bestehen.
Im Prozess gegen Loacker ließ er selbst ein abgehörtes Telefongespräch abspielen. Es sollte seine Sicht stützen. Im Gespräch mit den VN berichtet er: “Ich habe in einem Telefongespräch mit unserem Prokuristen gesagt, dass wir betrogen worden sind – und zwar gewaltig.” Er sei zur Verhandlung gegangen, weil für ihn klar gewesen sei, dass die Sache aufgeklärt werde. “Und auch mein Anwalt hat vor der Urteilsverkündung noch gesagt, dass es gar kein anderes Urteil als einen Freispruch geben könne.”
Das Gericht ließ sich davon nicht überzeugen. Bei der Strafhöhe berücksichtigte es jedoch die lange Verfahrensdauer: Fünf Monate der Freiheitsstrafe gelten als vollstreckt. Loacker hat Revision eingelegt. Und wartet weiter.