Das neue Jahr bringt auch höhere Strafen

Spezial / 28.12.2012 • 19:21 Uhr
Die Obergrenze für Organmandate beträgt künftig 90 Euro. Foto: APA
Die Obergrenze für Organmandate beträgt künftig 90 Euro. Foto: APA

Wien. Verkehrssünder müssen ab kommendem Jahr mit höheren Strafen rechnen. Ab 1. Jänner werden die gesetzlichen Strafrahmen für Organmandate und Anonymverfügungen erhöht. Bisher betrug die Obergrenze für Organmandate 36 Euro – künftig wird sie 90 Euro betragen. Bei den Anonymverfügungen liegt das Limit ab kommendem Jahr bei 365 Euro, bisher waren es 220 Euro.

Begründet wird die Erhöhung mit einer Verwaltungsvereinfachung – durch die Anhebung der Obergrenze können die Strafgelder für mehr Delikte als bisher an Ort und Stelle eingehoben werden und es müssen weniger Anzeigen an die Verwaltungsstrafbehörde erstattet werden. Verkehrsexperten meinen, dass damit eine allgemeine Anhebung der Strafhöhen einhergehen wird –
was nicht weiter verwunderlich wäre, weil die Strafniveaus noch aus der Schilling-Zeit stammen und seit Einführung des Euro im Jahr 2001 nicht mehr angepasst wurden.