Drohnen im Luftfahrtgesetz

Spezial / 29.12.2013 • 18:46 Uhr

Wien. Ab 1. Jänner werden Drohnen im Luftfahrtgesetz berücksichtigt. Die unbemannten Luftfahrzeuge, kurz uLFZ, werden in zwei Kategorien unterteilt, je nachdem ob Sichtkontakt zum Steuermann besteht oder nicht. Voraussetzung für die Nutzung der Drohnen ist ein System, das gefährliche Annäherungen oder gar Kollisionen mit andere Fluggeräten unmöglich machen soll.