Stipendien und Beihilfe werden neu geregelt

Spezial / 29.12.2014 • 19:34 Uhr

Wien. Mit 1. Jänner werden Änderungen bei der Studienförderung schlagend: Konkret wird das erlaubte Maximaleinkommen neben der Studienbeihilfe von 700 auf 833 Euro monatlich angehoben. Außerdem gilt mit Jahreswechsel eine neue Richtlinie für Studienabschluss-Stipendien: Durch diese soll bisher berufstätigen Studenten vor allem von Bachelor- bzw. Diplomstudien an Unis, FHs und nunmehr auch Privat-Unis die Endphase ihrer Ausbildung erleichtert werden. Die Mindesthöhe der Unterstützung wird von 600 auf 700 Euro monatlich angehoben und es werden einheitlich bis zu 80 Prozent des bisherigen Einkommens ausgezahlt. Die Höchstgrenze bleibt bei 1040 Euro.

Bei der Wahl der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) können die Mandatare wieder direkt gewählt werden, auch jene von FHs, Pädagogischen Hochschulen (PH) und Privat-Unis können bei der Wahl im Mai ihre Stimme abgeben.