Verlust eines Wegerechts
Verjährung Ein Wegerecht kann auch verloren gehen. Durch den Nichtgebrauch verjährt es, wenn sich der verpflichtete Teil der Ausübung des Servituts widersetzt, und der Berechtigte durch drei aufeinander folgende Jahre sein Recht nicht geltend gemacht hat. Nicht jedes, Sich-Widersetzen führt jedoch zur Verjährung.
In einer jüngsten Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass eine Kette, die über den als Wanderweg genutzten Servitutsweg gespannt ist, keinen Verlust des Wegerechts auslöst, wenn sie von Wanderern auf einfachste Weise überstiegen oder seitlich umgangen werden kann.
Das Hindernis muss zwar nicht unüberwindlich sein, jedoch muss es die Servitutsausübung beträchtlich beeinträchtigen und die ungehinderte Benützung auf gewöhnliche oder allgemein übliche Art unmöglich machen.