Patientenverfügung

Spezial / 16.12.2022 • 17:19 Uhr

Mit der Patientenverfügung werden bestimmte medizinische Behandlungen abgelehnt. Sie wird wirksam, wenn der Patient nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist. Es gibt verbindliche und unverbindliche Patientenverfügungen. Während die unverbindliche Patientenverfügung dem Arzt als Leitfaden dient, den er der ­Ermittlung des Patientenwillens zugrunde legt, muss die verbindliche Patientenverfügung befolgt werden.

Für die verbindliche Patientenverfügung gelten strenge Vorgaben: Die Verfügung muss schriftlich vor einer
befugten Person, zum Beispiel
einem Rechtsanwalt, errichtet werden. Der Patient muss über die Folgen der Erklärung und darüber belehrt werden, dass er die Verfü-
gung jederzeit widerrufen kann. Die
verbindliche Patientenverfügung ist höchstens acht Jahre lang gültig.