Gewährleistung

Spezial / 27.01.2023 • 16:36 Uhr

vs. Garantie Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch des Käufers. Ein Garantieanspruch besteht nur dann, wenn der Verkäufer eine freiwillige Garantieerklärung abgegeben hat. Inwieweit sich Gewährleistung und Garantie unterscheiden, hängt maßgeblich vom Inhalt der Garantieerklärung ab. Im Gegensatz dazu liegt ein Gewährleistungsfall dann vor, wenn der Mangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, selbst wenn dieser später zum Vorschein kommt. Die Garantie muss dem Käufer spätestens bei Übergabe auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden, klar und verständlich sein, Name und Anschrift des Garanten, die Garantiebestimmungen und Vorgehen im Garantiefall enthalten und auf die gesetzliche Gewährleistung des Übergebers hinweisen. Der Verkäufer ist an den Garantieinhalt und die Werbeaus-
sagen zur Garantie gebunden.

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