Krankenstand/ Urlaub
Krankheitsfall Der Urlaubs-
antritt darf für Zeiträume, während deren ein Arbeitnehmer krank ist, nicht vereinbart werden, wenn dies bereits bei Vereinbarung bekannt ist. Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs, ohne dass er die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, sind die auf die Urlaubstage entfallenden Tage der Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß anzurechnen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage andauert.