Ästhetische Operationen

Spezial / 24.03.2023 • 16:27 Uhr

Einwilligung Operative Eingriffe, die rein ästhetischer Natur sind, dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn der Patient nach umfassender ärztlicher Aufklärung seine Einwilligung nachweislich dazu erteilt. Zwingend ist eine Frist von zumindest 2 Wochen zwischen der abgeschlossenen ärztlichen Aufklärung und der Einwilligung einzuhalten. Eine rein ästhetische Behandlung oder Operation an Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist unzulässig.