Heimliche Aufnahmen
ogh Der Oberste Gerichtshof bestätigte kürzlich die Entlassung einer Sekretärin, welche versucht hatte, ein fremdes Gespräch ihres Vorgesetzten mit einer weiteren Mitarbeiterin mit dem Handy aufzunehmen. Das Gericht befand, dass nach der Rechtsprechung die heimliche Aufnahme eines Gesprächs mit dem Arbeitgeber Vertrauensunwürdigkeit begründe. Dies gelte auch für das Aufzeichnen fremder Gespräche, weil dies sogar gerichtlich strafbar ist.