Diese Regeln gelten am Bodensee für Stand-up-Paddler

In den sozialen Netzwerken warnt die Polizei, dass für Stand-up-Paddling auch Regeln gelten.
Bregenz Mit den sommerlichen Temperaturen lockt der Bodensee wieder vermehrt die Freizeitsportler an. Gerade das Stand-up-Paddling (SUP) erfreut sich anhaltender Beliebtheit. Grund genug für die Landespolizeidirektion, auf die am Bodensee verbindlichen Regeln hinzuweisen. So muss jedes Stehpaddelbrett klar gekennzeichnet sein. Dazu gehört neben dem Namen und der Adresse des Eigentümers auch eine Telefonnummer. Im Falle eines herrenlos treibenden Brettes ermöglicht dies neben der schnellen Abklärung, ob ein Unfall vorliegt, auch die schnelle Rückführung des Sportgeräts. Die Ausweichpflichten sollten bekannt sein. So haben die Freizeitsportler Segelbooten, Berufsfischern, Kursschiffen und Einsatzfahrzeugen auszuweichen, gegenüber Motorbooten haben sie in der Regel Vorfahrt. Ab 300 Meter Entfernung zum Ufer gilt eine Schwimmwestenpflicht, Naturschutzgebiete dürfen nicht befahren werden, außerdem gilt ein Nachtfahrverbot.