74 Gefährder zur Beratung verpflichtet

Zwei Monate verpflichtende Gewaltpräventionsberatung beim IfS: Größtenteils sind Männer betroffen.
Feldkirch Seit 1. September müssen alle Menschen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, zur sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung. In den letzten zwei Monaten war das zuständige Institut für Sozialdienste (IfS) mit 74 Betroffenen in Kontakt, sagt Mario Enzinger, Leiter der Gewaltberatung in Feldkirch. Mehrere Beratungen laufen noch, erste konnten bereits abgeschlossen werden. Es handle sich hauptsächlich um Männer. „Partnerschaftsgewalt ist der größte Kontext.“ Seine erste Bilanz über die verpflichtende Beratung fällt positiv aus. Die Abläufe hätten sich eingespielt; die Gespräche würden zum Großteil gut angenommen.
Gefährder müssen innerhalb von fünf Tagen Kontakt mit der Beratungsstelle aufnehmen und haben danach zwei Wochen Zeit, das erste Beratungsgespräch zu absolvieren. Es komme vereinzelt vor, dass Frauen betroffen sind. In den meisten Fällen würden Betretungs- und Annäherungsverbote aber gegen Männer ausgesprochen. Das Verhältnis beziffert der Leiter der Gewaltberatung mit 90 Prozent Männer zu zehn Prozent Frauen.

Wichtig sei, dass die Menschen möglichst schnell ein Gespräch führen. „Als erstes steht die Frage im Mittelpunkt: Wo steht der Klient gerade? Befindet er sich in einer Krise? Braucht es deeskalierende Maßnahmen, Krisenintervention, psychische Stabilisierung?“ Erst wenn das geklärt sei, könne die Beratungsstelle den Betroffenen über die Rahmenbedingungen unterrichten und schließlich den Vorfall an sich in den Fokus nehmen. „Dabei geht es um Tatrekonstruktion und Verantwortungsübernahme. Auch ein Notfallplan wird gemeinsam erarbeitet.“ Ziel sei, dass der Gefährder sich nachhaltig mit dem Thema auseinandersetzt. Auch nach Abschluss der verpflichtenden sechs Stunden sollten Beratungsangebote in Anspruch genommen werden. „Es gibt einige, die das bereits gemacht haben.“
In ungefähr einem Drittel der Fälle war eine Rückmeldung an die Polizeiabteilung der Bezirkshauptmannschaft notwendig. Dafür kommen drei Gründe in Frage: Wenn die Fünf-Tages-Frist zur Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle ergebnislos abläuft, der Betroffene sich also gar nicht erst meldet, binnen 14 Tagen kein Beratungsgespräch stattfindet oder die Person nicht aktiv an der Beratung teilnimmt. „Die meisten Rückmeldungen werden durch Versäumnis der Fristen ausgelöst.“
Wer sich weigert, an der Beratung teilzunehmen, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2500 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall drohen 5000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Die verpflichtende Täterberatung ist Teil des Gewaltschutzpakets der Bundesregierung.