Ex-Dornbirn-Spielerin siegt vor FIFA-Gericht

Nach Vertragsaustritt wegen Skandals um Ex-Funktionär von FC Dornbirn/FC Lustenau im Jahr 2024 bekam Legionärin nun Recht zugesprochen.
Zürich, Dornbirn Der Fall aus dem Herbst 2024, bei dem ein nunmehr ehemaliger Funktionär der Vorarlberger Bundesliga-Damenmannschaft SPG FC Dornbirn/FC Lustenau Spielerinnen in der Kabine mit einer Schusswaffe bedrohte und von den VN exklusiv aufgedeckt wurde, entwickelte sich aufgrund der Darstellungen der Spielerinnen zu einem handfesten Skandal. Das Verfahren gegen den damals Verdächtigten wegen gefährlicher Drohung ist mangels Beweisen eingestellt worden. Das Führen einer Schusswaffe war hingegen Anklagepunkt.
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Handfester Skandal
Eine der Legionärinnen, die damals von der skandalösen Aktion betroffen war, hat sich auf Anraten der VdF (Vereinigung der Fuballer) dazu entschlossen, auf ausstehende Gehälter und der Vertragsauflösung ohne vollständige Abgeltung zu klagen. Die VdF unterstützte die Spielerin (Name der Redaktion bekannt) in einem internationalen Verfahren bei der FIFA bezüglich Vertragsauflösung aus berechtigen Grund, Anspruch auf ausstehende Gehälter und Anspruch auf Entschädigung wegen Vertragsbruchs.
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Nach einem monatelangen Verfahren trudelte gestern die Botschaft bei der VdF in Wien ein, dass die Spielerin auf allen Ebenen gewonnen hat. Zudem wurde auch eine Gegenklage des FC Dornbirn gegen die Entschädigungen vom internationalen FIFA-Gericht abgewiesen. „Die Rechte von Spielerinnen und Spieler enden nicht am Spielfeldrand. Sicherheit und Würde stehen über allem. Niemand darf im Fußball Angst am Arbeitsplatz haben. Dafür steht die VdF – national und international. Es freut uns, dass die Spielerin in allen Belangen gewonnen hat und wir sie dabei unterstützen konnten“, so Oliver Prudlo, stellvertretender Vorsitzender der VdF.
Insgesamt waren mehrere Spielerinnen der SPG FC Dornbirn/FC Lustenau vom Skandal, bei dem der Ex-Funktionär mit einer Schusswaffe vor einem wichtigen Bundesliga-Heimspiel in der Kabine hantierte, hautnah betroffen, den Gang vor das FIFA-Gericht wählte nur eine davon.