Er stach 25-mal mit dem Cuttermesser zu

Weil er 3,2 Promille intus hatte, gilt die Tat nicht als Mordversuch.
Feldkirch Der fünffach Vorbestrafte hatte am 18. März im Kaplan-Bonetti-Haus einen Streit mit einem 25-jährigen Äthiopier. Die beiden kannten sich von einem gemeinsamen Arbeitsprojekt und hatten ordentlich über den Durst getrunken.
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Seit Vormittag kippten sie ein Bier nach dem anderen, dazu Whisky. Sie zogen sich in eines der von ihnen bewohnten Zimmer zurück, wo es anschließend zu einem Streit kam. „Er wollte mich umbringen, ich bin froh, dass ich noch lebe“, sagt das spätere Opfer im Zeugenstand. Der Somalier attackierte ihn nämlich massiv mit einem Tapeziermesser. Insgesamt zählte man im Krankenhaus 25 Stiche und acht Schnitte.
Lebensgefahr
Die Gerichtmedizin Innsbruck stufte den Angriff als lebensgefährlich ein, da beispielsweise am Hals wichtige Gefäße verlaufen, die auch durch einen nicht allzu tiefen Stich verletzt werden können. Das Opfer lag blutüberströmt am Boden. Auch der Täter war voller Blut, als er gegen halb zwei Uhr nachts die Stiege nach unten ging. Die Betreuerin rief sofort Polizei und Rettung.
Vor der Polizei, bei der Haftverhandlung und auch bei Gerichtspsychiater Reinhard Haller gab der Angreifer an, dass er keine Erinnerung habe, was angesichts des Alkoholspiegels von 3,2 Promille auch glaubwürdig ist. Im Prozess vor Richter Theo Rümmele erzählte der Angeklagte allerdings eine recht abenteuerliche Geschichte, die selbst beim Verteidiger Stirnfalten hervorruft. Das Opfer habe selbst auf sich eingestochen und sich dabei selbst verletzt, so die Angaben des Somaliers.
Unmöglich
Das Opfer dementiert diese Version und auch die unzähligen Stiche im Rücken zeugen davon, dass dies nicht stimmen kann. Der Verletzte reicht selbst mit einem Messer nicht an die Stellen, wo die Stiche dokumentiert sind. Und es gibt noch einen zweiten Vorfall, bei dem der Somalier in volltrunkenem Zustand tätlich wurde. In Innsbruck schlug er einem Landsmann eine Whiskyflasche auf den Kopf.
Die Messerattacke wäre, angenommen der Täter wäre nüchtern, vor dem Schwurgericht gelandet. Die Anklage hätte auf Mordversuch gelautet. Da der Angeklagte allerdings nicht zurechnungsfähig und damit schuldunfähig war, kann ihm der Angriff nicht angelastet werden. Doch der Vollrausch mit den vorliegenden Folgen beschert ihm 18 Monate Haft. Zwei Monate hat er noch von früher, somit sind es zwanzig Monate, die der Gewalttäter nun absitzen muss. Dem Messeropfer schuldet er 1000 Euro Schmerzengeld, dem anderen Verletzten 300 Euro.
Bislang bekam der Angeklagte, der in Österreich einen Aufenthaltstitel besitzt, 1300 Euro Arbeitslosengeld monatlich, dennoch ist er in Österreich nach eigenen Angaben unzufrieden. Er erkundigt sich, ob er nicht einfach nach Somalia zurückkann. Kann er, doch erst muss er seine Strafe absitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.