Deshalb könnte die Causa Tschann neu aufgerollt werden

Am Dienstag findet am Obersten Gerichtshof (OGH) die Berufungsverhandlung gegen die Verurteilung des Bludenzer Bürgermeisters Simon Tschann (ÖVP) wegen Amtsmissbrauchs statt.
Wien, Bludenz Die Causa Tschann schlug im Vorjahr hohe politische Wellen. Dem Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann wurden Amtsmissbrauch und falsche Beurkundung im Amt vorgeworfen. Konkret: Das Bludenzer Stadtoberhaupt habe bereits im Jahr 2021 als Baubehörde eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt, obwohl dafür nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren (die VN berichteten).
Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch im Dezember 2024 wurde Tschann im Sinne der Anklage verurteilt. Die Strafe für den Bürgermeister fiel deftig aus: elf Monate bedingte Haftstrafe und eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 51.000 Euro. Tschann war sichtlich erschüttert, er meldete umgehend Nichtigkeit und Berufung gegen das Urteil an.
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Die Generalprokuratur als höchste Staatsanwaltschaft der Republik empfahl, der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung Tschanns Folge zu leisten. Was bedeuten könnte, dass das Urteil gegen den Bürgermeister aufgehoben und die Causa in einem zweiten Rechtsgang neu verhandelt wird. Die Entscheidung wird am Dienstag, 11. November, am Obersten Gerichtshof in Wien fallen.
Einen ähnlichen Fall hat es übrigens schon einmal gegeben. Es handelte sich um die “Causa Reichart”, bei der der Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzende Alexander Moosbrugger eine Privatanklage wegen “übler Nachrede” verlor, verurteilt wurde und ebenfalls in Berufung ging. In der Folge ist die Verhandlung ebenso aufgrund von Verfahrensfehlern neu durchgeführt worden und endete schlussendlich mit einem Freispruch für Moosbrugger.