Anklage Steuerhinterziehung: Chinesischer Koch “vergaß” über Jahre, Umsätze zu buchen

Geschäftsführer soll seine Geschäftszahlen nicht ganz ehrlich gebucht haben.
Feldkirch Der Angeklagte, geboren 1963 in China und seit vielen Jahren österreichischer Staatsbürger, ist Koch und geschäftsführender Gesellschafter einer chinesischen Gastronomie im Land. Vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Kathrin Feurle sitzt er wegen Abgabenhinterziehung. Zwischen 2015 und 2022 soll er Umsätze und Einkünfte verschwiegen und so Steuern in Höhe von 84.000 Euro hinterzogen haben. Zusätzlich entnahm er diese Gelder bis ins Jahr 2024 als verdeckte Ausschüttungen – weitere 65.000 Euro sollen dem Staat entgangen sein.
Geständig
Laut seinem Verteidiger Martin Mennel habe der Angeklagte die Einnahmen “vergessen zu buchen” – allerdings wohl nicht zufällig, sondern bewusst. Die Finanzbehörde überprüfte die Unterlagen, schätzte die fehlenden Beträge, und der Angeklagte stimmte diesen Berechnungen zu. Die Abgabenschulden hat er bereits vollständig beglichen und zeigt sich vor Gericht geständig. “Er weiß, dass er einen Fehler gemacht hat”, betont der Anwalt. Der Gastronom selbst erklärt vor Gericht, dass er und seine Mitgesellschafter derzeit nichts mehr verdienen.
Mildes Urteil trotz langer Tatzeit
Staatsanwalt und Verteidiger sehen die Tat als über sieben Jahre andauernde Wiederholung. Dennoch überwiegen mildernde Umstände: Der Angeklagte ist unbescholten, kooperierte mit den Behörden und hat den gesamten Schaden ersetzt. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von 75.000 Euro, ersatzweise drei Monate Freiheitsstrafe. Davon muss er 37.500 Euro tatsächlich bezahlen, der Rest wird für drei Jahre bedingt nachgesehen.
Auch die GmbH wird belangt
Die von ihm vertretene Gesellschaft trifft ein ähnliches Schicksal. Für die GmbH wird eine Verbandsgeldbuße von 45.000 Euro ausgesprochen, wovon 30.000 Euro auf drei Jahre Probezeit bedingt nachgesehen werden. Sollten in dieser Zeit keine neuen Verstöße auftreten, bleiben 15.000 Euro als endgültige Zahlung. Der Verteidiger beantragt drei Tage Bedenkzeit, bevor das Urteil rechtskräftig wird.