Internetbetrüger Konten zur Verfügung gestellt

Vorarlberger ließ sich illegal beschafftes Geld überweisen. Ahnungslos, wie er zunächst behauptete.
Feldkirch Der 32-Jährige, am Landesgericht Feldkirch angeklagte Vorarlberger wurde in Deutschland dereinst offenbar von einem ihm bis dahin “völlig Unbekannten” namens “Moo” angesprochen. Dieser Mann, den der Beschuldigte bis zu diesem Zeitpunkt angeblich noch nie gesehen hatte, war auf der Suche nach “Konten”. Für seinen Spielgewinn aus einem Internetcasino, so die Angabe. Tatsächlich ging es um 22.000 Euro, die der Fremde betrügerisch über das Internet erlangt hatte.
Der Auftrag für den Angeklagten war einfach. Der angeblich Unbekannte überwies die 22.000 Euro in Österreich auf drei Konten. Dafür sollte der derzeit Arbeitslose für die Bereitstellung von Konten zwischen fünfhundert und zweitausend Euro bekommen. Er wählte dazu sein eigenes Girokonto, das eines Arbeitskollegen, der sich dazu bereit erklärte, und das Konto seines kleinen Sohnes aus. Und schon floss die Summe auf die drei unauffälligen Konten.
“Parkmöglichkeiten”
Der Angeklagte hat zur Erklärung vor Gericht diverse Geschichten auf Lager. Zum einen habe der Fremde ihm gesagt, dass er selbst in Österreich über kein Konto verfüge und deshalb auf der Suche nach “Parkmöglichkeiten” sei. Dann wieder habe der Mann mit arabischem Akzent, dessen Namen der Beschuldigte angeblich nicht kennt, behauptet, dass es bankenrechtliche Probleme gebe, so große Summen auf ein Konto zu überweisen.
“Ich habe mich einfach nicht näher für diese Probleme interessiert, sondern nur gedacht, dass nichts dabei ist”, beteuert der Beschuldigte. Vor allem habe er immer darauf vertraut, dass es sich um legales Geld handle. “Sonst hätte ich das doch niemals gemacht”, so seine Verantwortung. Der Deal flog auf, die Konten wurden allesamt rechtzeitig gesperrt. Erst damals habe er erfahren, dass es sich um illegales Geld handelte, sagt der Arbeitslose. Er sei sogar von “Moo” bedroht worden, weil er das Geld nicht mehr herausrückte.
Freispruch und Buße
Bei einem anderen Vorwurf geht es um häusliche Gewalt. Doch da hat der Vater zweier Kinder Glück. Sowohl die betroffene Ex-Frau als auch der kleine Sohn entschlagen sich der Aussage, womit ein Freispruch das logische Ergebnis des Verfahrens ist. Es gibt keine Beweise, weil alle bisher getätigten Aussagen nicht verwendet werden dürfen.
Bezüglich des Zurverfügungstellens der Konten räumt der Arbeitslose im letzten Moment ein, dass er sich falsch verhalten habe und dass es ihm leidtue, einem klassischen Internetbetrüger geholfen zu haben. Von diesem fehlt übrigens jede Spur. Insgesamt wurden mindestens drei Menschen um insgesamt 22.000 Euro betrogen. Der Angeklagte muss im Rahmen einer Diversion 480 Euro bezahlen, damit ist die Sache erledigt. “Diese Variante ohne Vorstrafe ist eine einmalige Chance”, erklärt Richterin Verena Wackerle abschließend.