Flüchtiger Einbrecher rammte Blumentrog

Automatenknacker in flagranti ertappt und vor Gericht gestellt
Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch Angeklagte suchte am 19. Juni einen Getränkeautomaten in Hohenems heim. Der Techniker machte sich zu später Stunde an dem Gerät zu schaffen und versuchte das Schloss aufzuschrauben. Die Türe zu den Getränken öffnete sich gerade, als zwei Nachbarn den Einbrecher bemerkten.
Der Eigentümer des Automaten stellte den 29-Jährigen zur Rede, der rief nur zurück: „Alles gut, es ist nur keine Limo herausgekommen“. Der Zeuge erzählt allerdings vor Gericht, dass der Täter die geöffnete Türe schnell und unauffällig wieder zuzudrücken versuchte. Eine Videokamera zeichnete die Aktion auf. Doch in der Dunkelheit ist nicht viel zu sehen. Ein Stimmenvergleich lässt auch Zweifel offen.
Mit Vollgas rückwärts
Als der Eigentümer, der die Situation zu deuten wusste, ihn anschrie: „Nichts ist gut“, floh der Möchtegerndieb, stieg ins Auto und fuhr in rasantem Tempo den schmalen Weg rückwärts. Dabei übersah er jedoch einen 300 Kilogramm schweren Blumentrog aus Beton und fuhr ein richtiges Loch in die Karosserie.
Bei der Verhandlung hört man auf dem Video deutlich den Aufprall. Das Auto, so der Angeklagte, sei seines. Ein Umstand, der sich angesichts der Nummerntafel schlecht leugnen lässt. Woher der massive Schaden am Heck kommt, weiß der Beschuldigte angeblich nicht. „Wahrscheinlich ist mir einer reingefahren“, so seine Vermutung.
Keine Erklärung
Auf die Frage, wie er sich erklären kann, dass sein Auto nachweislich am Tatort war, hat er keine Antwort. „Vielleicht habe ich ja mein Auto jemandem geliehen, das könnte gut sein“, meint er. Doch sowohl Richterin Franziska Klammer als auch der Staatsanwalt sind überzeugt, dass man sich an jenen Fahrer, der einen solchen Schaden am Auto anrichtet, erinnern könne. Alles andere sei unglaubwürdig und lebensfremd, heißt es in der Urteilsbegründung. „Das habe ich gar nicht nötig, ich verdiene gut“, meint der Angeklagte, der das Urteil bekämpfen wird.
Und es stimmt, er verdient mit 2500 Euro netto gut. Was ihm allerdings auch eine hohe Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro unbedingt plus 4500 Euro auf Bewährung einbringt. Den Schaden am Gerät in der Höhe von 624 Euro hat vorläufig die Versicherung bezahlt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.