Drängelei im Pfändertunnel hat gerichtliches Nachspiel

21.11.2025 • 11:52 Uhr
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Der Angeklagte zeigt sich vor Gericht weder reumütig noch geständig. Eckert

Gerast und Pkw ausgebremst: Gefährliche Situationen auf der Autobahn beschäftigen nun die Justiz.

Feldkirch Anfang August 2024, es war Nacht, war ein Ehepaar mit seinem fünfjährigen Sohn im Pkw auf dem Weg in den Urlaub nach Italien. Was sich dann auf der Rheintalautobahn ereignete, sollte nun zu einem Prozess am Landesgericht Feldkirch führen.

Illegales Autorennen?

Im Pfändertunnel, so der Familienvater als Zeuge vor Gericht, sei er von zwei Pkw der Marke BMW bedrängt worden. “Ich vermutete, dass die beiden eventuell ein Autorennen machen wollten und wir sie dabei behindert haben”, gibt der 43-jährige Techniker an. Seine 40-jährige Ehefrau wurde damals wach, weil er den Wagen plötzlich stark nach rechts lenkte. Was darauf folgte, war gegenseitiges, chaotisches Vor- und Vorbeifahren von insgesamt Fahrzeugen. Der Techniker spricht von absichtlichem Ausbremsen, die anderen Zeugen von Aufheulen eines Motors. Jedenfalls wählte die 40-Jährige den Notruf und schaltete die Polizei ein. “Wir hatten wirklich Angst”, schildert sie als Zeugin die Erlebnisse am Beginn der Fahrt in den Italienurlaub.

Auf der A14 stehen geblieben

Als Angeklagter sitzt ein 26-jähriger, bereits fünffach vorbestrafter Deutscher vor Gericht. Er schildert den Ablauf ziemlich abweichend von Zeugen. Er behauptet, er selbst sei im Tunnel abgedrängt worden. Er war damals mit seinem lila BMW gemeinsam mit einem Freund, der einen silbernen BMW seiner Mutter lenkte, auf dem Weg nach Lustenau. Wegen des Abdrängens habe er den “Urlaubslenker” zur Rede stellen wollen und deshalb am Pannenstreifen angehalten. Als der 43-jährige Familienvater vorbeifuhr, sei er ihm nachgefahren, habe ihn ausgebremst und sei anschließend mitten auf der Autobahn stehen geblieben, um “die Sache zu klären”.

Auf Pkw eingeschlagen

“Sie sind also mitten auf der Autobahn stehen geblieben und Ihr Freund mit dem anderen BMW ebenfalls?”, beurteilt Richterin Kathrin Feuerle die Situation als äußerst gefährlich. “Die Autobahn war ja leer, man sieht an den Lichtern, ob Fahrzeuge kommen, es war ganz dunkel, aber klar, ganz leer ist die Autobahn nie”, räumt der 26-Jährige ein. Dass er anschließend ausgestiegen und gegen den Wagen des “Gegners” geschlagen habe, stimme nicht. Das sei der Beifahrer seines Freundes gewesen.

Doch auch dazu hat das “Urlaubsehepaar” ganz andere Wahrnehmungen gemacht. Beide Zeugen bestätigen, dass der Angeklagte derjenige gewesen sei, der mit der Hand gegen das Fahrzeug geschlagen habe. Dabei entstand eine Delle in der Türe. Den Schaden beziffert ein Autofachmann in einem Kostenvoranschlag mit rund 2000 Euro. Der Prozess wegen Nötigung, Verleumdung und Sachbeschädigung muss vertagt werden, denn es gibt noch einen weiteren Zeugen, der behauptet, dass nicht der Angeklagte das Auto beschädigte, sondern ein Dritter. Dieser Zeuge muss jetzt geladen werden.